Rezertifizierung Wundexpert*in ICW
Die gemeinsame Zertifizierungsstelle von ICW und PersCert TÜV hat seit 2008 die Zertifikate auf fünf Jahre befristet. Damit soll die Aktualität des Wissens und die fachliche Qualifizierung der Wundexpert*innen gesichert werden.
Alle Absolvent*in seit 2008 müssen pro Jahr mindestens 8 Fortbildungspunkte nachweisen. Wie viele Fortbildungspunkte die ICW für eine Veranstaltung vergibt, legt die Anerkennungs- und Zertifizierungsstelle bei Prüfung und Zulassung der Veranstaltung fest.
Bitte achten Sie bei der Anmeldung darauf, dass die jeweiligen Kurse von der ICW zugelassen sind. Dies erkennen Sie an der Registriernummer. Anderweitig besuchte Seminare können nachträglich nicht als Rezertifizierungsveranstaltung anerkannt werden - auch dann nicht, wenn sie wundrelevante Themen beinhaltet haben.
Die fünf Jahre zählen ab dem Prüfungstermin, der in Ihrem persönlichen Zertifikat vermerkt ist, also nicht ab dem Kalenderjahr! Die Laufzeit ist auf dem Zertifikat entsprechend befristetet. Die ersten Fortbildungspunkte müssen bereits im ersten Jahr erbracht werden.
Sie können im Zeitraum von 5 Jahren ein Jahr aussetzen und dann in einem anderen Jahr entsprechend 16 Fortbildungspunkte erwerben.
Detaillierte Informationen zur Regelung der Zertifizierung finden Sie auf der Homepage der ICW. Für Nachfragen können Sie sich aber auch gerne an uns wenden!
Es ist uns ein großes Anliegen, Sie auch nach Ihrem Abschluss des Basisseminars Wundexpert*in ICW® durch unsere Fortbildungsangebote zu begleiten, zu unterstützen und zu stärken. Wir haben daher auch für dieses Jahr verschiedene Rezertifizierungsseminare für Wundexpert*innen ICW® geplant.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da und freuen uns auf ein Wiedersehen, im Caritas-Haus Augsburg oder im digitalen Raum!