Erben und Vererben: Vorbereitet sein!
„Ich habe ja noch etwas Zeit" - "Meine Kinder werden sich um alles kümmern, wenn ich nicht mehr da bin" - "Der Herrgott wird's schon richten!" Sie kennen diese Sätze. Ihr darin geäußertes Vertrauen in allen Ehren, aber warum geben Sie Ihr Lebenswerk und Ihre Gestaltungsfreiheit ohne Not aus der Hand? Schlimmstenfalls drängen sich Ihnen Menschen auf, die Sie bei klarem Verstand niemals begünstigt hätten. Wenn Sie gar nichts geregelt haben, greift die gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge ist eindeutig und führt dazu, dass Ihr Lebenswerk anders weiterverteilt wird, als Sie sich das wünschen.
Mit den folgenden Informationen geben wir Ihnen einige grundlegende Hinweise, die Ihnen den Einstieg in das Thema Erben und Vererben erleichtern sollen. Diese Hinweise ersetzen keinesfalls eine professionelle notarielle/rechtsanwaltliche Beratung und Begleitung. Bitte beachten Sie auch unsere kostenlose Testamentsbroschüre mit dem Sonderteil 'Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung'.
Ein gutgemeinter Rat!
Tun Sie sich selbst und Ihren Lieben einen großen Gefallen: Regeln Sie Ihre Dinge zu Lebzeiten. Treffen Sie Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter. Schreiben Sie Ihr Testament. Damit Sie an Ihrem letzten Tag beruhigt und in Frieden aus dieser Welt gehen können.
So werden Sie als weitsichtiger und verantwortungsvoller Mensch in Erinnerung behalten werden, dem das Wohl seiner Mitmenschen über den eigenen Tod hinaus viel bedeutet. Weitsicht und Verantwortung betreffen in erster Linie die eigene Familie. Weitsicht und Verantwortung können sich darüber hinaus auch in Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen zeigen.
Gut gedacht - gut gemacht!
Sie beschäftigen sich mit dem Thema Erben und Vererben. Versuchen Sie einfach, so viel wie möglich richtig zu machen.
Trotzdem kann es zu Streitigkeiten unter den Erben kommen. Unterschätzen Sie das nicht: wenn die Menschen, die Sie lieben und denen Sie etwas Gutes tun wollen, wegen Ihrem Testament mit Ihnen und untereinander in Streit geraten, dann ist das schlecht. Eine Familienkonferenz zu Lebzeiten kann hier einiges verhindern. Möglicherweise werden nicht alle mit Ihrem erklärten letzten Willen einverstanden sein. Aber Sie können Ihre Gedanken, Motive erläutern. Wer verstehen will, versteht. Für die Inhalte sind allein Sie zuständig. Damit Ihnen aber kein "handwerklicher" Fehler unterläuft, beachten Sie das nachstehende.
Ihr Testament
Das Testament ist eine letztwillige Verfügung, die einseitig, d.h. durch Sie allein erfolgt (Ausnahme: das gemeinschaftliche Ehegatten-Testament). Im Gegensatz dazu erfordert ein Erbvertrag die Unterschrift von Ihnen als Erblasser und der Person bzw. Einrichtung, die das Erbe erhalten soll.