Mit der Übernahme einer rechtlichen Betreuung sind neben der Versorgung des Betreuten / Angehörigen auch regelmäßig Pflichten verbunden, die zur Sicherstellung des Wohls des Betreuten dienen.
Es gibt insgesamt drei Arten von Berichten, die abzufassen sind:
1. Anfangsbericht:
- Im Anfangsbericht wird nach 3 Monaten eine erste Bestandsaufnahme mitgeteilt. Welche Situation wird vorgefunden? Welche Themen müssen bearbeitet werden? Welche Wünsche des Betreuten werden geäußert?
- Für ehrenamtliche Betreuer fällt der Anfangsbericht weg, stattdessen findet auf Wunsch ein Anfangsgespräch beim zuständigen Rechtspfleger statt.
- Dem Anfangsbericht muss, bei Bestehen der Vermögenssorge, auch ein Vermögensverzeichnis angehängt werden.
2. Jahresbericht:
- Im jährlich anzufertigenden Jahresbericht soll kurz dargestellt werden, wie der Verlauf der Betreuung im letzten Jahr war.
- Am wichtigsten ist hierbei der persönliche Eindruck vom Betreuten und inwieweit die Wünsche und Ziele des Betreuten umgesetzt werden konnten. Wenn Maßnahmen gegen den Willen des Betreuten durchgeführt werden, ist dies hier auch zu vermerken.
- Im Bericht muss auch erwähnt werden, wie der Kontakt mit dem Betreuten stattfand (persönlich, telefonisch oder digital) und in welcher Häufigkeit.
- Weiterhin ist die Frage zu beantworten, ob eine Betreuung weiterhin erforderlich ist oder erweitert werden soll.
- Zum Schluss wird soweit möglich auch gefragt, wie sich der Betreute zu der Betreuung äußert und ob hier weitere Wünsche bestehen.
3. Schlussbericht:
- Wenn die Betreuung endet, soll nochmal eine Bilanz gezogen werden. Hier sind die persönlichen Verhältnisse seit dem letzten Jahresbericht zu nennen. Insbesondere hinsichtlich evtl. verwaltenden Vermögen soll der Stand mitgeteilt werden und wem die entsprechenden Unterlagen des Betreuten übergeben worden sind bzw. übergeben werden.
Bei Fragen, die den Bericht betreffen, können Sie sich gerne auch an die jeweils ansässigen Betreuungsvereine wenden. Im Zweifelsfall sind auch die zuständigen RechtspflegerInnen für Sie eine passende Anlaufstelle.
Sie müssen bei den zu schreibenden Berichten keine Romane abfassen. Es reicht, wenn Sie kurz die Situation beschreiben / ggf. in Stichpunkten.
Beschreiben Sie kurz, was der Betreute zur Betreuung sagt. Dies kann auch in Stichpunkten erfolgen.
Nützen Sie ggf. die von Gericht zugesandten Formblätter.
Die entsprechenden Formulare finden Sie auch im Internet unter:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/augsburg/verfahren_05.php
Rechtsgrundlage: § 1863 BGB