Ambulante Suchtbehandlung / Therapie
Ziel dieser Rehabilitationsmaßnahme ist es, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten sowie die psychische und körperliche Gesundheit zu fördern bzw. wiederherzustellen. Die Therapie ist abstinenzorientiert.
Die ambulante Therapie ermöglicht den Teilnehmern, weiterhin in ihrem sozialen Umfeld zu leben, daheim zu wohnen und ihrem Beruf nachzugehen. Somit bietet diese Maßnahme die Chance, aktuelle Problemstellungen zeitnah aufzugreifen und auch wichtige Bezugspersonen in die Behandlung einzubeziehen.
Gleichzeitig stellt die Ambulante Therapie auch hohe Anforderungen an die Belastbarkeit der Teilnehmer und setzt eine gewisse Abstinenzfähigkeit bereits zu Behandlungsbeginn voraus.
Behandlungsindikationen:
Abhängigkeit / Missbrauch von:
- Alkohol
- Glücksspiel
- Medikamente
- Andere pschoaktive Substanzen
Ablauf der Behandlung:
- Die Behandlung erfolgt in unserer Suchtfachambulanz.
- In der Aufnahmephase findet sowohl eine medizinische Eingangsuntersuchung als auch die individuelle Behandlungsplanung mit dem/der jeweiligen Bezugstherapeuten/in statt.
- Im weiteren Verlauf erfolgt die Therapie schwerpunktmäßig im Gruppensetting, ergänzt durch Einzel- und Bezugspersonengespräche.
- Die Gruppen finden am frühen Abend statt, die Einzelsitzungen können individuell vereinbart werden.
Behandlungsdauer:
- Die Regelbehandlungszeit ist ca. ein Jahr.
- Durchschnittlich finden wöchentlich 1 – 2 Therapieeinheiten statt.
- Eine Gruppeneinheit beträgt 100 Minuten und eine Gesprächseinheit 50 Minuten.
Behandlungsteam:
Unser therapeutisches Team setzt sich zusammen aus SozialpädagogInnen/SozialtherapeutInnen,
psychologische PsychotherapeutInnen und einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie.
Behandlungskosten:
Unsere ambulante Therapie ist von der Deutschen Rentenversicherung, den gesetzlichen Krankenkassen, Ersatzkrankenkassen und anderen Kostenträgern anerkannt. Wenn Sie die versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt haben, übernehmen die genannten Kostenträger die Behandlungskosten.
Für die ambulante Behandlung von pathologischem Glücksspiel ist gegenwärtig die Übernahme der Behandlungskosten nicht bei allen Kostenträgern gewährleistet.
Wenn Sie sich für dieses Angebot interessieren, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin!