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Medikamentenmissbrauch – bzw. abhängigkeit

In Deutschland sind ca. 1,5 bis 1,9 Millionen Menschen von einer Medikamentenabhängigkeit betroffen. Es gibt verschiedene Medikamentengruppen, die ein Abhängigkeitspotential haben.

Schlaf- und Beruhigungsmittel, Schmerzmittel, hier vor allem opiathaltige Medikamente, aber auch Diuretika und Hustenstiller, Nasentropfen und Appetitzügler können abhängig machen.

Das höchste Gefährdungspotential hinsichtlich Abhängigkeitsentwicklung besteht jedoch bei Medikamenten aus der Stoffgruppe der Benzodiazepine – also Schlaf- und Beruhigungsmitteln. Bereits nach 3 Wochen regelmäßiger Einnahme des Medikamentes hat sich der Körper an die Wirkung gewöhnt und entwickelt Entzugssymptome bei Weglassen. Einige gängige Handelsnamen von Benzodiazepinen sind: Diazepam, Adumbran, Tavor, Oxazepam, Lorazepam, Bromazanil Hexal, Normoc, Radedorm, Noctamid, Lendormin, Flunitrazepam, Remestan, Planum, Rohypnol, Dalmadorm.

Die Besonderheit bei der Medikamentenabhängigkeit ist, dass Betroffene selbst sehr spät für sich die Suchtentwicklung erkennen und dass dies auch im sozialen Umfeld lange verborgen bleibt – weil anfangs  klar zuzuordnende Hinweise – wie z.B. Alkoholfahne oder soziale Auffälligkeit – fehlen. Entzugssymptome werden als solche nicht erkannt, sondern  mit einer Dosiserhöhung des Medikamentes bekämpft. Ein weiterer Punkt ist, dass zu Beginn der problematischen Entwicklung auch meist eine ärztliche Verordnung – und damit eine Legitimation – vorlag.

Medikamentenabhängigkeit ist zunächst eine unauffällige und heimliche Sucht.  Den Betroffenen fällt es äußerst schwer, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Aber auch hier gilt, je früher Hilfe angenommen wird, desto besser ist die Behandlungsprognose.

Weitere Angebote

Beratung

Im ersten persönlichen Gespräch werden die individuelle Situation der Hilfesuchenden gemeinsam erörtert, Informationen weitergegeben und ggf. ein möglicher Beratungsprozess aufgezeigt. Hierfür ist ausreichend Zeit vorhanden. Die Ziele werden gemeinsam erarbeitet und reichen von Konsumreduktion, besserer Alltagsbewältigung bis hin zur Abstinenz.

Die Beratungsgespräche sind kostenfrei.

Sie können als Einzel-, Paar-/Bezugspersonen- oder Familiengespräche wahrgenommen werden.
Ergänzend zur individuellen Beratung besteht während eines Beratungsprozesses auch die Möglichkeit, an themenspezifischen Gruppenangeboten teilzunehmen.

 

Terminvereinbarung:
Termine für ein Beratungsgespräch  können  entweder telefonisch oder persönlich während unserer Öffnungszeiten vereinbart werden. Unsere Beraterinnen und Berater stehen in dieser Zeit auch für ein erstes kurzes Informationsgespräch gerne zur Verfügung.

Offene Sprechstunde:

Offene Sprechstunde derzeit nicht möglich.

Wir bieten deshalb ersatzweise telefonische Sprechstunden an und zwar am Montag von 15:00 bis 17:00 Uhr und am Freitag von 14:00 bis 15:00 Uhr.

 

Informations- und Motivationsgruppen

Dabei gibt es sowohl das spezifische Angebot einer Gruppe für die Alkohol- und Medikamentenproblematik als auch für den Bereich des pathologischen Glücksspiels.

Inhalte

In der Motivationsgruppe wird die Abhängigkeitsproblematik geklärt und bearbeitet. So trägt sie z.B. zur Entscheidungsfindung für oder gegen eine Behandlung oder die Organisation weiterführender anderer Maßnahmen bei. Zudem dient die Motivationsgruppe auch der Vorbereitung auf eine stationäre oder ambulante Behandlung.

In einer fachlich geleiteten Gruppe erhalten Sie Informationen zu Entstehung, Verlauf und Folgen eines abhängigen Verhaltens und Sie werden mit den Möglichkeiten des Hilfesystems vertraut gemacht.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Auseinandersetzung mit der eigenen Situation im Austausch mit anderen Betroffenen. 


Rahmenbedingungen

  • geschlossene Gruppe
  • 8 Gruppeneinheiten (100 Minuten)
  • das Angebot ist kostenfrei
  • die Gruppenmitglieder unterliegen der Schweigepflicht
  • Klärung der Teilnahmevoraussetzungen erfolgen in einem Einzelgespräch
  • Teilnahmebestätigung

Vermittlung in medizinische Entgiftung

Das nicht medizinisch begleitete Absetzen des Suchtmittels (kalter Entzug) birgt hohe gesundheitliche Risiken und sollte daher nicht ohne medizinische Begleitung und ggf. medikamentöse Therapie erfolgen.

Die Entgiftungsbehandlung (mit Entzug ist dieselbe Behandlungsform gemeint) erfolgt in aller Regel auf ärztliche Veranlassung oder als Notfall in den entsprechenden Abteilungen der regional zuständigen psychiatrischen Kliniken oder auch in einigen Allgemeinkrankenhäusern. Die Kosten der Entgiftungsbehandlung trägt die Krankenkasse oder der Sozialhilfeträger. Die Behandlung kann bis zu 3 Wochen dauern (einschließlich einer Motivierungsphase im Rahmen der ‚qualifizierten Entzugsbehandlung').

Zuständigkeiten:

BKH Augsburg (Einwohner Stadt Augsburg)

BKH Günzburg (Einwohner nördlicher Landkreis Augsburg)

BKH Kaufbeuren (Einwohner südlicher Landkreis Augsburg) 

Wir besprechen mit Ihnen das Verfahren, vermitteln in das in Frage kommende Krankenhaus und planen mit Ihnen die Anschlussversorgung.

Konsumreduktion

Unser Beratungsangebot ist zieloffen. Das heißt, dass die individuellen Behandlungsziele Ergebnis der Beratungsgespräche sind und von unseren Klientinnen und Klienten selbst bestimmt werden. Die Reduzierung der Substanzmengen und die Einschränkung eines süchtigen Verhaltens stellen sehr oft bedeutsame Schritte einer positiven Veränderung dar. Insofern ist die Erlangung einer Abstinenz nicht das alleinige Ziel der Beratung.

Neben der Reflexion der Konsumgewohnheiten, der Information über die Wirkungsweise von Suchtmitteln und der fachlichen Problemeinschätzung bilden die Würdigung der individuellen Ressourcen und Belastungen die Basis für die Planung möglicher Veränderungsschritte. Eine Suchtproblematik oder ein missbräuchlicher Umgang mit Suchtmitteln zeigt sich in ganz unterschiedlichen Problemkonstellationen, die auch individueller Lösungswege bedürfen.

Für welche Zielgruppe kommt Konsumreduktion in Frage?

  • Menschen, ohne Abhängigkeitsproblematik,  die Ihre eigenen Konsumgewohnheiten reflektieren und den Suchtmittelgebrauch reduzieren möchten.
  • Menschen mit einer Abhängigkeitsproblematik, für die Abstinenz als Ziel  nicht oder noch nicht vorstellbar ist.

Schritte zur Konsumreduktion:

  • Problemanalyse
  • Information und Aufklärung über das Suchtmittel
  • Zielformulierung (Konsummenge, Konsumgelegenheiten, ….)
  • Erarbeiten von Strategien zur Konsumreduktion und Risikominimierung
  • Kritische Selbstbeobachtung, Tagebuch
  • Überprüfung der Zielerreichung
  • ggf. neue Zieldefinition oder Abstinenzorientierung
  • ggf.  Inanspruchnahme weiterführender Hilfen

MyControl - Trainingsprogramm für selbstbestimmten Konsum

    • 7 Gruppenabende
    • Unkostenbeitrag 25 €
    • Vorgespräch erforderlich

    Kombi-Behandlung

    Diese Form der Behandlung ist eine Kombination aus stationärer und ambulanter Behandlung. In der Regel kommt es zunächst zu einem verkürzten stationären Aufenthalt zwischen 6 und 8 Wochen.

    Im unmittelbaren Anschluß erfolgt eine Weiterbehandlung nach den Standards der ambulanten Rehabilitation für Abhängigkeitserkrankungen, d.h. eine therapeutische Begleitung in Form von Gruppen-, Einzel- und Paargesprächen im Umfang von 40 Therapieeinheiten mit der Dauer von ca. einem halben Jahr. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung.

    Beide Bestandteile der Behandlung werden als eine Maßnahme beantragt und führen zu einem einzigen Bewilligungsbescheid.

    Die formale Beantragung entspricht dem Vorgehen bei klassischer stationärer und ambulanter Therapie.


    Die Vorteile einer Kombibehandlung sind bspw.

    • Vermeidung der Arbeitsplatzgefährdung durch lange Abwesenheit
    • Verkürzte Abwesenheit auch in Hinblick auf die familiären Beziehungen
    • Herstellung der Voraussetzungen für ambulante Maßnahmen mit fachlicher Hilfe und Verringerung der Rückfallgefahr
    • Effizienz in der Behandlung durch ein breiteres Spektrum der therapeutischen Ansätze        

    Kombitherapie kann sowohl im Substanzbereich (Alkohol, Medikamente, Drogen) als auch im Bereich des abhängigen Verhaltens (Glücksspielsucht, Medienabhängigkeit) in Anspruch genommen werden.

    Therapievermittlung - Ambulante/stationäre Reha

    Sie sind an uns verwiesen worden um einen Sozialbericht für die Rehabilitation erstellen zu lassen?

    Aus Vorbehandlungen wie medizinischer Entgiftung, hausärztlicher Versorgung, betriebsärztlicher Vermittlung oder sonstiger Suchtberatung bringen Sie die Entscheidung für eine Suchttherapie mit?

     

    Wir begleiten Sie durch den Prozess der Beantragung:

    • Kostenklärung und -beantragung
    • Erstellen eines psychosozialen Berichtes (Sozialbericht)
    • Beratung hinsichtlich der Behandlungsform: stationär, teilstationär oder ambulant
    • Klinikauswahl (geschlechtsspezifisch, Mitnahme von Kindern, spezielle Behandlungsangebote...)
    • Unterstützung  bei der organisatorischen Planung: bezüglich Familie, Arbeit, An- und Abreise


    Behandlungsdauer:

    • Stationäre Langzeittherapie – Dauer ca. 15 Wochen
    • Stationäre Kurzzeitbehandlung – Dauer 6 – 8 Wochen
    • Tagklinische Behandlung – Dauer ca. 15 Wochen
    • Kombibehandlung ( stationär +ambulant) – Dauer ca. 9 Monate
    • Ambulante Therapie – Dauer ca. 12 Monate

     

     

    Ambulante Suchtbehandlung / Therapie

    Ziel dieser Rehabilitationsmaßnahme ist es, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten sowie die psychische und körperliche Gesundheit zu fördern bzw. wiederherzustellen. Die Therapie ist abstinenzorientiert.

    Die ambulante Therapie ermöglicht den Teilnehmern, weiterhin in ihrem sozialen Umfeld zu leben, daheim zu wohnen und ihrem Beruf nachzugehen. Somit bietet diese Maßnahme die Chance, aktuelle Problemstellungen zeitnah aufzugreifen und auch wichtige Bezugspersonen in die Behandlung einzubeziehen.

    Gleichzeitig stellt die Ambulante Therapie auch hohe Anforderungen an die Belastbarkeit der Teilnehmer und setzt eine gewisse Abstinenzfähigkeit bereits zu Behandlungsbeginn voraus.

    Behandlungsindikationen:

    Abhängigkeit / Missbrauch von:

    • Alkohol
    • Glücksspiel
    • Medikamente
    • Andere pschoaktive Substanzen

    Ablauf der Behandlung:

    • Die Behandlung erfolgt in unserer Suchtfachambulanz.
    • In der Aufnahmephase findet sowohl eine medizinische Eingangsuntersuchung als auch die individuelle Behandlungsplanung mit dem/der jeweiligen Bezugstherapeuten/in statt.
    • Im weiteren Verlauf erfolgt die Therapie schwerpunktmäßig im Gruppensetting, ergänzt durch Einzel- und Bezugspersonengespräche. 
    • Die Gruppen finden am frühen Abend statt, die Einzelsitzungen können individuell vereinbart werden.

    Behandlungsdauer:

    • Die Regelbehandlungszeit ist ca. ein Jahr.
    • Durchschnittlich finden wöchentlich 1 – 2 Therapieeinheiten statt.
    • Eine Gruppeneinheit beträgt 100 Minuten und eine Gesprächseinheit 50 Minuten.

    Behandlungsteam:

    Unser therapeutisches Team setzt sich zusammen aus SozialpädagogInnen/SozialtherapeutInnen,
    psychologische PsychotherapeutInnen und einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie.

    Behandlungskosten:

    Unsere ambulante Therapie ist von der Deutschen Rentenversicherung, den gesetzlichen Krankenkassen, Ersatzkrankenkassen und anderen Kostenträgern anerkannt. Wenn Sie die versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt haben, übernehmen die genannten Kostenträger die Behandlungskosten.

    Für die ambulante Behandlung von pathologischem Glücksspiel ist gegenwärtig die Übernahme der Behandlungskosten nicht bei allen Kostenträgern gewährleistet.

    Wenn Sie sich für dieses Angebot interessieren, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin!


    Ambulante Reha Nachsorge

     Zielgruppe:

    Personen mit abgeschlossener Entwöhnungsbehandlung bezüglich folgender Thematik:

    • Alkoholabhängigkeit
    • Medikamentenabhängigkeit
    • pathologischem Glücksspiel

    Unser Angebot:

    Die Maßnahme findet schwerpunktmäßig in einer therapeutisch begleiteten Gesprächsgruppe statt. Einzel- und Bezugspersonengespräche finden nach individuellem Bedarf statt.

    Schwerpunkte und Themen sind:

    • Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg
    • Ermutigung hinsichtlich sozialer Kontakte
    • Impulse zur Alltags- und Freizeitgestaltung
    • Klärung belastender Beziehungen
    • Erkennen und Bewältigen von Rückfallrisiken
    • Lebensfreude ohne Suchtmittel

    Dauer der Maßnahme:

    Die Reha-Nachsorge wird zunächst für ca. 6 Monate geplant und kann bei Bedarf verlängert werden.


    Behandlungsteam:

    Sozialpädagogisches Fachpersonal mit therapeutischen Zusatzausbildungen


    Kosten:

    Unser Angebot der Reha-Nachsorge ist von der Deutschen Rentenversicherung, den gesetzlichen Krankenkassen, Ersatzkassen und anderen Kostenträgern anerkannt. Wenn Sie die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, werden auf Antrag die Kosten für die Reha-Nachsorge übernommen.


    Zugangswege:

    Am günstigsten ist es, bereits vor Beendigung der stationären Behandlung oder ambulanten Entwöhnungsbehandlung die Reha-Nachsorge zu beantragen.

    Sprechen Sie mit ihrem Bezugstherapeuten!

    Es ist jedoch auch möglich, nach Abschluss der Behandlung die Nachsorge über unsere Suchtfachambulanz zu beantragen. Vereinbaren Sie hierzu einen Beratungstermin.

    Vernetzung mit anderen Diensten der Suchthilfe und des sozialen Hilfenetzwerks

    Das Spektrum dieses kooperierenden Netzwerkes reicht dabei von bspw. „A“ wie Altenhilfe oder Ausländerbehörde bis „Z“ wie Zentralklinikum. Es umfasst andere Beratungsdienste ebenso wie Ämter oder medizinische Institutionen.

    Im Beratungsprozess bieten wir die Möglichkeit mit den relevanten Diensten, Behörden oder Organisationen im Bedarfsfall Kontakt aufzunehmen und in Ihrem Sinne eine Zusammenarbeit zu organisieren. Dies geschieht unter Wahrung des Datenschutzes und bedarf Ihrer Einwilligung in Form der Schweigepflichtsentbindung.

    Grundsätzlich stellen wir Ihnen im Beratungsprozess die nötigen Kontaktdaten zu den erforderlichen Ansprechpartnern im Hilfenetzwerk zur Verfügung.

    In spezifischen Einrichtungen der Suchthilfe, wie im BKH Augsburg, im Marie-Juchacz-Zentrum und im Abbé-Pierre-Zentrum bieten wir regelmäßig Informationsveranstaltungen oder Sprechzeiten an.

    Gesprächsangebot im Schwabencenter, Augsburg

    Darüber hinaus findet eine Außensprechstunde im Wohnzimmer im Schwabencenter jeden 2. und 4. Montag im Monat von 10.00 bis 11.30 Uhr statt.  

    Vermittlung in Selbsthilfegruppen

    In besonderer Weise kooperiert die Suchtfachambulanz mit dem Kreuzbund e.V. Hier besteht eine langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit von Suchthilfeeinrichtungen der Caritas und den Kreuzbundgruppen.

    Vor allem schult die Suchtfachambulanz Gruppenleitungen des Kreuzbundes und stellt Räumlichkeiten zur Verfügung. Zudem stellt sich der Kreuzbund regelmäßig im Rahmen von Gruppenangeboten den Klientinnen vor. Auch informieren wir über alle anderen Selbsthilfeorganisationen.

    Wir beraten Sie bezüglich der Auswahl einer Selbsthilfegruppe und stellen entsprechende Infomaterialien zur Verfügung.

    Weitere Infos unter:

    • www.selbsthilfegruppen-augsburg.de
    • www.kreuzbund-augsburg.de
    • www.anonyme-spieler.org 



    Termine

    Aktuelle Angebote - Termine

    Kostenloser Info-Abend über den MPU-Vorbereitungskurs 

    • Termin: 17. Januar 2023, 18.00 Uhr
      Anmeldung unter: Telefon 0821 3156-432 oder suchtfachambulanz.augsburg@caritas-augsburg.de


    Offene Sprechstunde:

    Montag bis Donnerstag:
    14.00 bis 15.00 Uhr

     

    Informations- und Motivationsgruppe Alkohol und Medikamente:

    Monatlicher Beginn 
    Vorgespräch erforderlich 

    Gruppe für Frauen mit Essstörungen:

    Vorgespräch erforderlich 

     

    MyControl - Trainingsprogramm für selbstbestimmten Alkoholkonsum

    Infoabend: Mittwoch, 15.02.2023 um 19:00 Uhr 
    Sie erhalten an dem Abend Informationen zu den Kursinhalten und Rahmenbedingungen.

    • 7 Gruppenabende á 120 Minuten
    • Voranmeldung erforderlich unter:
      Telefon 0821 3156-432 oder suchtfachambulanz.augsburg@caritas-augsburg.de
    • Kursbeginn ab Mittwoch, den 12.04.2023 von 17:30 - 19:30 Uhr 
      (davor kostenfreies Einzelgespräch nötig)

     

    Rauchfrei-Kurs

  • 6 Gruppenabende á 90 Minuten - Voranmeldung erforderlich
  •  
    Nächster Kursstart

    Einführungsabend Rauchfrei-Kurs am Donnerstag, den 22.12.2022 um 17:30 Uhr

    Kursbeginn ab Donnerstag, den 12.01.2023
    Start mit 6 Abenden je ab 17:30 Uhr. Unkostenbeitrag 25,00 € für Kursmaterial.

    Weitere Infos auch über den Flyer hier zum Download.

     

    Freitagstreff:

    Jeden Freitag um 10:00 - 11:30 Uhr 
    Voranmeldung erforderlich 

    Gruppe Ambulante Reha-Sucht:

    Dienstag von 17:30 - 19:10 Uhr
    Dienstag von 17:00 Uhr - 18:40 Uhr
    Zusätzlich jeder 2. Freitag im Monat von 16:00 - 18:00 Uhr 

     

    Reha-Nachsorge-Gruppe:

    Montag von 17:00 - 18:40 Uhr 

    Reha-Treff:

    Immer am ersten Samstag der Monate März, Juni, September und Dezember von 10:00 bis 11:30 Uhr
    Anmeldung erforderlich unter Telefon 0821 3156-432

     

    Mediengruppe Ragequit:

    Montag 14tägig immer in der ungeraden Woche - fortlaufend ab 18.00 Uhr

    Voranmeldung erforderlich


    Angehörigen-Seminar "Mobile":

    • Nächster Termin in Planung. 
    • Persönliche Beratungsgespräche sind aber möglich!

    Außensprechstunde im Wohnzimmer des Schwabencenters:

    Nach telefonischer Terminvereinbarung

     

    Außensprechstunde für Bewohner des Marie-Juchacz-Zentrums:

    Nach telefonischer Terminvereinbarung

     

    Außensprechstunde für Besucher des Abbé-Pierre-Zentrums:

    Einmal im Monat 
    Montag von 14:00 - 15:00 Uhr 
    Im Anschluss bei Bedarf Einzelberatung vor Ort.

     

    Externe Suchtberatung in der JVA Gablingen

    Dienstag und Donnerstag


     

     

     

     


    Button Online-Beratung Sucht
    • Kontakt
    Suchtfachambulanz Augsburg-Stadt
    Auf dem Kreuz 47
    86152 Augsburg
    +49 821 3156-432
    +49 821 3156-400
    +49 821 3156-432
    +49 821 3156-400
    +49 821 3156-400
    suchtfachambulanz.augsburg@caritas-augsburg.de

    Suchtfachambulanz Augsburg

    Um die Karte zu laden, müssen Sie in den Datenschutz-Einstellungen den GoogleMaps-Dienst zulassen.

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag:
    9:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mittwoch:
    14:00 Uhr – 17:00 Uhr

    Freitag:
    9:00 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 15:00 Uhr

     

    Offene Sprechstunde

    Montag bis Donnerstag:

    15.00 bis 17.00 Uhr

    Sie können aber auch unser Angebot der telefonischen Beratung oder der Online-Beratung nutzen.

    Info-Flyer

    PDF | 965 KB

    Die Suchtfachambulanz

    PDF | 309,5 KB

    Ist doch nicht so schlimm?

    PDF | 351,3 KB

    Begleitung und Unterstützung beim Alkoholtest

    PDF | 121,6 KB

    Freitagstreff

    PDF | 397,8 KB

    Beratungsstelle bei Essstörungen

    PDF | 87,3 KB

    MPU-Beratung

    PDF | 476 KB

    MyControl - Trainingsprogramm - Ich bestimme selbst!

    PDF | 2,8 MB

    Glücksspielsucht

    PDF | 3 MB

    Ambulante Therapie

    PDF | 1,9 MB

    Ambulante Reha Nachsorge

    PDF | 923,7 KB

    Angebote für Angehörige

    PDF | 1,6 MB

    Ragequit

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    Hilfe und Beratung

    • Allgemeine Sozialberatung
    • Alter / Pflege
    • Autismus
    • Behinderung
    • Rechtliche Betreuung - Vorsorge
    • Ethikkomitee
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    • Bundesfreiwilligendienst
    • Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
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    • Caritas-Stiftung Augsburg
    • Erben und Vererben
    • Anders helfen: Drucken.Sammeln.Helfen.
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    Arbeitsplatz Caritas

    • Soziale Berufe in der Caritas
    • Stellenangebote
    • Mitarbeitervertretungsordnung für die Diözese Augsburg
    • Ordnung für die Schlichtungsstelle
    • Angebote der religiösen Bildung und Begleitung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    • LIGA Bank eG informiert

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    • Religiöse Bildung und Begleitung

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