Damit die Caritas ihren diakonischen Auftrag erfüllen kann, ist sie auch auf regelmäßige Spenden angewiesen. Deshalb führt der Caritasverband zusammen mit den Pfarrgemeinden und Pfarreiengemeinschaften der Diözese Augsburg Frühjahrs- und Herbstsammlungen durch.
Der verantwortungsvolle und transparente Umgang mit dem Geld der Spender ist eine Selbstverständlichkeit. Die gesammelten Gelder dienen ausschließlich der sozialkaritativen Arbeit der Pfarrgemeinden/Pfarreiengemeinschaften und der Arbeit der verbandlichen Caritas in unserer Diözese.
Der Wortlaut
Die Erlöse aus Kirchenkollekten, Haus-, Brief- und Straßensammlungen oder anderen Formen von Spenden für diesen Sammlungszweck kommen den Pfarreien/Pfarreiengemeinschaften zu einem Drittel und dem Diözesan-Caritasverband zu zwei Dritteln zugute. Der Diözesan-Caritasverband leitet von seinem Anteil 50 Prozent an die Regional- und Kreis-Caritasverbände weiter.
Das Diagramm zeigt einen in drei gleichen Stücke geteilten Kuchen, denn die Spenden werden zu je einem Drittel an die Pfarrgemeinden, die Kreis- und Regional-Caritasverbände sowie den Diözesan-Caritasverband verteilt.
2.1 Abrechnung der Kirchenkollekte:
Ein Drittel der Kirchenkollekte verbleibt in der jeweiligen Pfarrgemeinde, zwei Drittel sind als Anteil des Caritasverbandes umgehend an das Bischöfliche Siegelamt abzuführen.
2.2 Abrechnung der Haus-, Straßen- und Firmensammlung:
Ein Drittel der Kirchenkollekte verbleibt in der jeweiligen Pfarrgemeinde, zwei Drittel sind umgehend an den Caritasverband für die Diözese Augsburg e. V. abzuführen.
Nachfolgend einige Beispiele für eine Verwendung der Caritasmittel:
a. Individualhilfen bei Notlagen von Familien und Einzelpersonen, z.B.
Finanzielle Unterstützung bei notwendigen Anschaffungen
Medikamente/Zuzahlungen
Nachzahlungen bei Energiekosten
Überbrückungshilfen
b. Zuschüsse zur Altenerholung oder Mutter-Kind-Kuren
c. Unterstützung des ehrenamtlichen, karitativen Engagements in der Pfarrgemeinde
d. Förderung ehrenamtlicher Sozialinitiativen und Sozialprojekte in der Pfarrgemeinde
e. Unterstützung von karitativen Selbsthilfe-Gruppen in der Pfarrgemeinde
f. Hilfe bei Notständen und Katastrophen innerhalb der Pfarrgemeinde
g. Hilfen für Wohnungslose
h. Hilfe für Flüchtlinge in der Pfarrei/Pfarreiengemeinschaft
Die Verwendung der Sammlungsgelder wird in der Regel im Sachausschuss „Soziale und karitative Aufgaben“ des Pfarrgemeinderates beraten. Dessen Vorschläge werden der jeweiligen Kirchenverwaltung zur Beschlussfassung vorgelegt. (s. „Satzung für Pfarrgemeinderäte in einer Pfarreiengemeinschaft“ vom 1.07.2013 – § 2 Aufgaben des Pfarrgemeinderates/2a: „…den diakonischen Dienst vor Ort fördern“).
Die Höhe der Verwendung der Sammlungsgelder soll in geeigneter Weise bekanntgegeben werden (z. B. im Pfarrbrief oder durch Aushang).
Es ist nicht erlaubt, die eingenommenen Mittel zum Zwecke der Vermögensbildung anzusammeln. Soweit spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalenderjahren keine zweckentsprechende Verwendung erfolgt, ist mit dem Diözesancaritasverband Kontakt aufzunehmen. Gemeinsam werden Verwendungsmöglichkeiten ausgelotet und eine Zeitschiene für die Verwendung der angesammelten Mittel erarbeitet.
Falls keine Verwendung vor Ort möglich ist, sind die angesammelten Caritasmittel der Pfarreien an den jeweils zuständigen Regional- oder Kreis-Caritasverband weiterzuleiten. Dieser ist oft die erste Anlaufstelle für Menschen in ganz unterschiedlichen Notlagen und sozialen Schwierigkeiten. Die Regional- oder Kreis-Caritasverbände unterstützen mit ihren Einrichtungen und Diensten die Caritas der Pfarrgemeinde subsidiär. Die weitergereichten Mittel verbleiben so in der Region und werden ortsnah eingesetzt.
Einrichtungen, die über die Kirchenstiftung eine Zuwendung aus der Caritassammlung oder der Kirchenkollekte erhalten, müssen nachweisen, dass sie die Mittel tatsächlich für mildtätige Zwecke verwenden.
Ein vereinfachter Verwendungsnachweis in zusammengefasster Form reicht für die Kirchenstiftung aus, um Caritasmittel an karitative Einrichtungen auszuschütten. Die Kirchenstiftung muss die zweckentsprechende Verwendung in der Einrichtung nicht kontrollieren.
Es ist auch nicht möglich, aus Caritasmitteln Mitgliedsbeiträge der Kirchenstiftungen für karitative Einrichtungen zu bestreiten. Vielmehr sollen Zuschüsse dieser Art aus freien Mitteln der Kirchenstiftungen finanziert werden.
In begründeten Ausnahmefällen können Kirchenstiftungen eine punktuelle, auf den Einzelfall bezogene Förderung einer karitativen Einrichtung beim Diözesan-Caritasverband beantragen.
Die Angebote der Caritas finanzieren sich aus öffentlichen Zuschüssen, der Sozialversicherung, Spenden, Eigenmitteln und den Beiträgen der Kunden, Klienten oder Patienten.DCV/infografiker.com