Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte
Für Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI gilt entsprechend der Betreuungskräfte-Richtlinie eine jährliche Fortbildungspflicht von 16 Unterrichtseinheiten. Daher bieten wir Fortbildungsthemen an, die die soziale Betreuung fokussieren.