Berufspädagogische Fortbildung für Praxisanleiter*innen
Durch die Gesetzesnovellierung mit Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes 2020 sind die Praxisanleiter*innen verpflichtet, sich jährlich im Umfang von mindestens 24 Unterrichtseinheiten berufspädagogisch fortzubilden. Hierzu bieten wir Ihnen unterschiedliche Fortbildungsthemen an.
Hinweise zu unseren berufspädagogischen Fortbildungen für Praxisanleiter*innen
Durch das Pflegeberufegesetz mit Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wurde eingeführt, dass Praxisanleiter*innen eine jährliche Fortbildungspflicht im Umfang von 24 Unterrichtseinheiten haben. Unsere Fortbildungen haben eine berufspädagogische Ausrichtung, d.h. sie werden als Praxisanleiter*innen in Ihrer Rolle gestärkt und bauen Ihre berufspädagogischen Kompetenzen aus.
Unsere berufspädagogischen Fortbildungen für Praxisanleiter*innen sind bei der Vereinigung der Pflegenden in Bayern e. V. (VdPB) angemeldet.
Wir bieten ein-, zwei- und dreitätige berufspädagogische Fortbildungen für Praxisanleiter*innen an und weisen nachstehend den Umfang an Unterrichtseinheiten entsprechend der Anzahl an Fortbildungstagen aus.
1 Fortbildungstag
Diese Fortbildung umfasst 8 Unterrichtseinheiten und entspricht den Vorgaben zur jährlichen berufspädagogischen Fortbildung für Praxisanleiter*'innen gemäß § 4 (3) PflAPrV.
2 Fortbildungstage
Diese Fortbildung umfasst 16 Unterrichtseinheiten und entspricht den Vorgaben zur jährlichen berufspädagogischen Fortbildung für Praxisanleiter*'innen gemäß § 4 (3) PflAPrV.
3 Fortbildungstage
Diese Fortbildung umfasst 24 Unterrichtseinheiten und entspricht den Vorgaben zur jährlichen berufspädagogischen Fortbildung für Praxisanleiter*'innen gemäß § 4 (3) PflAPrV.
Dementsprechend erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, auf der der Umfang an Unterrichtseinheiten und die Inhalte ausgewiesen sind.