Die Delegiertenversammlung
Zusammensetzung (in Auszügen)
Die Delegiertenversammlung setzt sich zusammen aus den Delegierten
- der Regional-, Kreis- und Stadtcaritasverbände,
- der vom Deutschen Caritasverband e.V. anerkannten katholischen caritativen Fachverbände, Arbeitsgemeinschaften und Vereinigungen in der Diözese Augsburg,
- der caritativ tätigen, kirchenrechtlich anerkannten katholischen Institute des geweihten Lebens und Gemeinschaften des apostolischen Lebens, die in der Diözese Augsburg ihre Zentrale oder ihr Mutter- bzw. Provinzialhaus haben,
- der sonstigen Träger caritativer Einrichtungen.
Haupt- und nebenamtlich Beschäftigte des Diözesan-Caritasverbandes können nicht Mitglieder in der Delegiertenversammlung sein. Das Gleiche gilt für haupt- und nebenamtlich Beschäftigte von juristischen Personen, an denen der Diözesan-Caritasverband mehrheitlich beteiligt ist.
Rechte und Pflichten (in Auszügen)
Die Delegiertenversammlung kann
- die Mitglieder des Caritasrates, soweit diese gewählt und nicht vom Bischof berufen werden, wählen und abberufen,
- Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für den Diözesan-Caritasverband beraten und entscheiden,
- den Caritasrat entlasten.
Mitglieder der Delegiertenversammlung
Periode 2018 - 2023
Die Mitglieder wurden für die kommende Wahlperiode von 2018 - 2023 am 04.06.2018 gewählt.