Caritasrat
Zusammensetzung (in Auszügen):
Der Caritasrat setzt sich zusammen aus
- dem Vorsitzenden des Caritasrates, der vom Bischof von Augsburg berufen wird
- zwei Vertretern der Regional-, Kreis- und Stadt-Caritasverbände
- einem Vertreter der vom Deutschen Caritasverband e.V. anerkannten katholischen caritativen Fachverbände, Arbeitsgemeinschaften und Vereinigungen in der Diözese Augsburg
- einem Vertreter der caritativ tätigen, kirchenrechtlich anerkannten katholischen Institute des geweihten Lebens und Gemeinschaften des apostolischen Lebens, die in der Diözese Augsburg ihre Zentrale oder ihr Mutter- bzw. Provinzialhaus haben
- zwei Vertretern der Träger caritativer Einrichungen
- bis zu zwei weiteren Mitgliedern
Aufgaben und Rechte (in Auszügen):
- Der Caritasrat berät und entscheidet über verbandliche, politische und fachliche Fragen von besonderer Bedeutung im Rahmen der von der Delegiertenversammlung beschlossenen Ordnungen, Richtlinien und Entscheidungen.
- Ihm obliegt die Aufsicht über den Diözesan-Caritasdirektor.
- Er hat die Geschäftsführung des Diözesan-Caritasverbandes durch den Diözesan-Caritasdirektor zu überwachen und zu überprüfen.