Prävention sexualisierter Gewalt
Sowohl die Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) als auch die als gleichwertig anerkannten Leitlinien für den Umgang mit sexualisierter Gewalt des Deutschen Caritasverbandes beauftragen alle kirchlichen Rechtsträger, ein eigenes institutionelles Schutzkonzept (ISK) zu erstellen und verbindlich in Kraft zu setzen. Die Rahmenordnung - Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen der DBK und des Bistums Augsburg regelt hierzu die genauen Inhalte.
Das ISK bündelt eine Vielzahl von präventiven Bausteinen und sorgt für Handlungssicherheit. Schützende Strukturen und eine Kultur der Achtsamkeit und Grenzachtung tragen wesentlich dazu bei, dass die Einrichtungen und Dienste der verbandlichen Caritas sichere Orte sind, an denen sexualisierte Gewalt keinen Raum hat.
Mit der Ausgestaltung und Umsetzung der im institutionellen Schutzkonzept (ISK) geregelten Maßnahmen entsprechen die Träger ihrer aktiven Verantwortung für die ihnen anvertrauten schutz- und hilfebedürftigen Menschen und tragen zur Qualitätsentwicklung bei.
Zur Unterstützung bei Erstellung und Einführung der institutionellen Schutzkonzepte hat der Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V. die Stabsstelle Prävention sexualisierte Gewalt eingerichtet. Aufgabenschwerpunkte der Stabsstelle sind die Qualifizierung und Begleitung der von den Trägern benannten Präventionsfachkräfte und der Aufbau eines Schulungssystems für die vorgesehenen Präventionsschulungen von Mitarbeitenden im caritativen Dienst.