Rechtliche Betreuung
Die Übernahme dieser Aufgabe durch vorwiegend ehrenamtliche Personen - sei es Familienangehörige oder auch zunächst fremde Mitmenschen - ist vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt. Diese Aufgabe ist zwar zunächst eine rechtliche Aufgabe, aber auch eine Tätigkeit am und für den Mit-Menschen, und damit im wirklichen Sinne auch eine caritative.
Damit das so bleibt, werden in den 17 Betreuungsvereinen der Caritas des Sozialdienstes Katholische Frauen (SkF) und der Katholischen Jugendfürsorge ehrenamtliche Betreuer gewonnen, beraten und fortgebildet. Daneben werden in Fällen, in denen Fachwissen erforderlich ist, die Betreuungen auch durch die Vereinsbetreuer selbst übernommen.
Ziel des Betreuungsrechts
Das Ziel des Betreuungsrechts ist es vor allem, dem betreuten Menschen ein selbstbestimmtes Leben unter Achtung seiner Grundrechte zu ermöglichen. Für rechtliche Angelegenheiten, die er ganz oder teilweise nicht mehr eigenverantwortlich regeln kann, bekommt ein Erwachsener einen Betreuer als gesetzlichen Vertreter.
Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung
Informationen der Betreuungsstellen
Um eine rechtliche Betreuung zu vermeiden oder zumindest auf die Auswahl eines möglichen Betreuers rechtzeitig Einfluss nehmen zu können, gibt es die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht oder der Betreuungsverfügung. Über beide Möglichkeiten informieren die Betreuungsvereine.