Kurz berichtet
Ein Blick in den Koalitionsvertrag
Der Koalitionsvertrag sagt ausdrücklich "Reform der Betreuungsvergütung - Wir werden das Betreuungsvergütungsgesetz zeitnah evaluieren und eine nachhaltige leistungs- und verantwortungsgerechte Reform der Vergütungsstruktur verabschieden."
Es ist sehr positiv, dass die neuen Regierungsparteien sich dieses Themas annehmen wird und es sich zum Ziel gemacht haben, eine nachhaltige Lösung zu finden. Das Ziel ist es eine Vergütungspraxis zu finden, die den tatsächlichen Anforderungen und der großen Verantwortung gerecht wird.
Zusätzlich sind viele weitere Ziele aus dem sozialen Bereich enthalten. Sei es die angedachte Reform des Bürgergeld, angestrebte Änderungen im Bereich der Behindertenhilfe, Verbesserung der Krankenbehandlung und pflegerischen Versorgung, Stärkung der Patientenrechte usw.
Der ausführliche Koalitionsvertrag kann hier eingesehen werden: koav_2025.pdf
Neuerungen zum 1.7.2025
Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen:
Die Pfändungsfreigrenzen wurden zum 1. Juli vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) entsprechend erhöht und veröffentlicht. Diese finden Sie hier: Bundesgesetzblatt Teil I - Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2025 nach § 850c der Zivilprozessordnung - Bundesgesetzblatt
Der aktuelle Grundfreibetrag beträgt nun 1.555 €.
Änderungen in der Pflege:
Die Leistungen für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Dieser beträgt insgesamt 3.539 € pro Jahr.
Weiterhin ist nun keine Vorpflegezeit mehr erforderlich und die Leistungen können ab Bewilligung des Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden.
Detaillierte Informationen gibt es unter dem Link: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/alles-fuer-pflegende-angehoerige/gemeinsamer-jahresbeitrag-fuer-verhinderungspflege-und-kurzzeitpflege-105845
Änderung der Vermögensfreigrenze für Gebühren für das Verfahren vor dem Betreuungsgericht
Im Rahmen des Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 wurde auch das Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) geändert.
Konkret bedeutet dies, dass die bisherige Vermögensfreigrenze von 25.000 € auf 10.000 € reduziert wurde.
Hierbei geht es um die Gerichtskosten für eine Betreuung die dann entsprechend vom Betreuten selbst (zumindest anteilig) zu zahlen wären.