Jedem Mitarbeitenden stehen für Besinnungstage und Exerzitien bis zu drei Tage zusätzlich zu Fortbildung und Urlaub zur Verfügung. Hier steht ein breites Angebot zur Auswahl: Ruhige, meditative Tage oder gemeinschaftliches Erleben in der Natur, biblisch orientierte Besinnung oder achtsame Körperarbeit, kreativ-künstlerische Auseinandersetzung oder Anregungen zur seelischen Gesundheit.
Benefits und Zusatzleistungen
Was Sie bei der Caritas erwartet
Betriebliche Altersvorsorge
Ihre Absicherung im Alter ist uns wichtig. Deshalb sind Sie als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer automatisch über die ZVK versichert und wir übernehmen für Sie die Beiträge für eine betriebliche Rente der Bayerischen Versorgungskammer (ZVK).
Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement
Auch wenn Sie einmal länger krank werden sollten, lassen wir als Arbeitgeber Sie nicht im Stich. Unser betriebliches Eingliederungsmanagement erarbeitet gemeinsam mit Ihnen geeignete Maßnahmen, die dazu beitragen, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten.
Eltern- und Pflegezeit
3 Jahre Elternzeit sind um - Sie möchten aber noch weiter in Teilzeit arbeiten und trotzdem den Anspruch auf eine Vollzeitposition nicht verlieren? Oder Sie pflegen ein Familienmitglied und benötigen dafür mehr Zeit?
Dann haben Sie bei uns die Möglichkeit, Ihre Arbeitszeit befristet auf zwei Jahre so zu reduzieren, dass es zu Ihrer Lebensphase und Betreuung passt. Danach haben Sie wieder Anspruch auf Ihre ursprüngliche Arbeitszeit.
Gehalt und Sonderzahlungen
Neben einer attraktiven Vergütung nach AVR (mit regelmäßigen Gehaltserhöhungen und Gehaltssteigerungen) erhalten unsere Mitarbeitenden beim Caritasverband weitere Mitarbeitervorteile wie eine Urlaubs- und Weihnachtszuwendung oder eine Jahressonderzahlung bzw. ein Leistungsentgelt. Zusätzlich zum Gehalt erhalten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Geburtsbeihilfe und Jubiläumszulagen. Außerdem bieten wir Einkaufsvergünstigungen, vergünstigte Eintritte sowie günstige Autoversicherungen.
Krankengeldzuschuss
Sie erhalten einen Zuschuss zum Krankengeld für die Zeit von bis zu 26 Wochen (je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit) mit der Differenz zwischen dem Brutto-Krankengeld der Krankenkasse und der durchschnittlichen Nettovergütung.
Krankenzusatzversicherung/Beihilfe
Als weitere Zusatzleistung bieten wir als Arbeitgeber unseren Mitarbeitenden als Erweiterung zur gesetzlichen Krankenversicherung eine Zusatzkrankenversicherung der Versicherungskammer Bayern, die z. B. Kosten von Zahnarzt- und Heilpraktikerrechnungen übernimmt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Höherversicherung zu günstigen Konditionen ohne die sonst übliche Gesundheitsprüfung. Diese beinhaltet z.B. Chefarztbehandlung, Brille, Heilpraktiker und Zahnersatz. Auch Ihre Familienmitglieder können hiervon profitieren.
Vermögenswirksame Leistungen
Unsere Mitarbeitenden erhalten bei einer Vollzeitbeschäftigung monatlich 6.65 €. Für nicht Vollzeitbeschäftigte wird ein anteiliger Betrag der vermögenswirksamen Leistungen gezahlt.
Mobiles Arbeiten
Sofern sich Ihre Tätigkeit für mobiles Arbeiten eignet, können Sie einen Teil Ihrer Arbeitsleistung flexibel von zuhause aus erbringen. Die Caritas unterstützt Sie dabei durch die Bereitstellung der technischen Ausstattung. Wenn Interesse von Ihrer Seite besteht, können Sie Ihre Führungskraft darauf ansprechen - das Angebot ist natürlich freiwillig für Sie!
Zeitwertkonto
Ein Zeitwertkonto bietet Ihnen die Chance, Ihre Arbeit und Freizeit flexibel, aktiv nach Ihren Vorstellungen zu gestalten - egal in welchem Lebensabschnitt Sie sich befinden. Mit einem Zeitwertkonto können Sie als Beschäftige Gehaltsbestandteile für bezahlte Freizeit in der Zukunft sammeln. Bei uns als Arbeitgeber können Sie damit die folgenden Freistellungsmöglichkeiten nutzen:
- Früher in den Ruhestand gehen
- Eine Auszeit zur Realisierung Ihrer Wünsche und Träume - als Zeit für Sabbatical
- Verlängerung der Elternzeit
- Pflege von Angehörigen
- Eine Weiterbildung absolvieren
- Reduzierung der Arbeitszeit und den wegfallenden Gehaltsteil auffangen