Ordnung für die Schlichtungsstelle
Der Vorstand des Caritasverbandes der Diözese Augsburg e. V. erlässt die nachstehende
Ordnung für die Schlichtungsstelle
nach § 22 Abs. 1 der Richtlinien für Arbeitsvertäge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten vom 9. Januar 1992
Augsburg, den 09.01.1992
Änderung der bestehenden Ordnung (§ 3 Absatz 2 Satz 2) am 07.01.2009