Tandembetreuung - Kurz und knackig
Tandembetreuung - was ist das?
Von einer Tandembetreuung spricht man, wenn mehrere Betreuer für einen Klienten zuständig sind. Zu meist handelt es sich hierbei die Kombination aus einem ehrenamtlichen Betreuer und einen Berufsbetreuer. Eine Tandembetreuung kann aber auch zwischen mehreren ehrenamtlichen Betreuern bestehen bspw. wenn sich mehrere Kinder die gesetzliche Betreuung für ein Elternteil teilen.
Was ist die gesetzliche Grundlage für eine Tandembetreuung?
Gem. §1899 BGB hat das Betreuungsgericht die Möglichkeit mehrere Betreuer für einen Klienten zu bestimmen. Dabei kann sich die Vertretung auf die gleichen aber auch auf unterschiedliche Aufgabenkreise erstrecken.
Wann macht eine Tandembetreuung Sinn?
Eine Tandembetreuung macht vor allem dann Sinn, wenn ein ehrenamtlicher Betreuer professionelle Unterstützung bei der Erfüllung seiner Aufgabenbereiche benötigt oder wenn ein Klient eine große Fülle an Aufgaben mit sich bringt, die von einem Einzelnen schwierig zu bewältigen sind.
Was ist das Ziel einer Tandembetreuung?
Eine Tandembetreuung im klassischen Sinn (also die Kombination als einem ehrenamtlichen Betreuer und einen Be- rufsbetreuer) hat das Ziel den ehrenamtlichen Betreuer langfristig dazu zu befähigen die Betreuung eigenständig zu übernehmen. Ansonsten kann durch eine Tandembetreuung auch eine Entlastung der einzelnen Betreuer bewirkt werden.
Was ist die Herausforderung einer Tandembetreuung?
Bei einer Tandembetreuung ist natürlich - insbesondere, wenn sich die Zuständigkeit auf die gleichen Aufgabenkreise erstreckt - eine gute Absprache und Kommunikation zwischen allen Beteiligten notwendig. Es ist also gut zu überlegen, wie die Aufteilung der einzelnen Aufgabenkreise erfolgen sollte.
Und jetzt?
Sie stellen sich die Frage, ob eine Tandembetreuung auch in Ihrem Fall Sinn macht? Dann können Sie sich entweder an Ihr zuständiges Betreuungsgericht oder an einen Betreuungsverein in Ihrer Nähe wenden. Hier erhalten Sie alle notwendigen Informationen zu Ihrem Fall.