Kurz gemeldet
Kurz gemeldet: Die Zuzahlungsbefreiung
Liebe Leserinnen und Leser,
haben Sie schon an die Möglichkeit einer Zuzahlungsbefreiung gedacht? Diese kann sowohl Ihre Arbeit erleichtern als auch die finanzielle Belastung für Ihre betreute Person senken. Dafür stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung:
Option 1: Zuzahlungsbelege sammeln und Rückerstattung am Jahresende beantragen
Sie können alle gesetzlichen Zuzahlungen, die im laufenden Kalenderjahr für Medikamente, Hilfsmittel etc. anfallen, sammeln und am Jahresende bei der Krankenkasse einreichen. Dies lohnt sich, wenn Ihre betreute Person voraussichtlich mehr als 2 Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens für Zuzahlungen aufwenden muss. Für chronisch erkrankte Personen gilt eine niedrigere Grenze von 1 Prozent. Ein ärztliches Attest, der sogenannte Chroniker-Nachweis (Muster55) , kann diese chronische Erkrankung bescheinigen und wird in der Regel vom Hausarzt ausgestellt.
Option 2: Vorauszahlung und sofortige Befreiung
Alternativ kann die Zuzahlungsbefreiung auch im Voraus beantragt werden. In diesem Fall wird auf Basis der jährlichen Bruttoeinnahmen und der Belastungsgrenze (1 oder 2 Prozent, je nach Vorliegen eines Chroniker-Nachweises) die maximale Zuzahlungshöhe berechnet und von der Krankenkasse mitgeteilt.
Nutzen Sie gerne den Zuzahlungsrechner (https://www.aponet.de/service/krankenkasse/zuzahlungsrechner), um vorab zu prüfen, ob eine Befreiung sinnvoll ist. Dieser Betrag kann dann bereits zu Beginn des Jahres überwiesen werden. Nach Zahlungseingang stellt die Krankenkasse einen Zuzahlungsbefreiungsausweis aus, der Ihre betreute Person für das laufende bzw. das kommende Jahr (je nach Antragstellung) von weiteren Zuzahlungen befreit.
Autorin: Katharina Steichele, Caritasverband für den Landkreis Dillingen e. V.
Änderungen zum 1.1.2025
Erhöhung des Wohngeldes
Das Wohngeld wird aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Dynamisierung an die aktuelle Preis- und Mietpreisentwicklung angepasst. So können weiterhin viele Haushalte entlastet werden. Details finden Sie hier: BMWSB - Startseite - Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2025
Regelsätze im Bürgergeld
Für das Jahr 2025 ist keine Anpassung des Regelsatzes vorgesehen.
Erhöhung der Beiträge der Pflegekasse geplant.
Es soll zum 1.1.25 eine Erhöhung um 0,2 % erfolgen. Die entsprechende Verordnung hierzu wurde vom Kabinett noch auf den Weg gebracht. Dadurch soll die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung weiter sichergestellt werden, bis eine Pflegereform umgesetzt werden kann.