Möglichkeiten des Widerspruchs und der weiteren Nutzung (Teil 2)
Versicherte können folgende Einstellungen per App vornehmen:
Anpassung der Dauer der Zugriffsbefugnis einer Praxis auf die ePA (1 Tag bis unendlich)
Verbergen von Dokumenten oder der elektronischen Medikationsliste (eML): Versicherte können Dokumente oder die eML nur insgesamt verbergen, das heißt nicht für einzelne Praxen. Folglich ist das Dokument oder die eML nur noch für den Versicherten sichtbar. (Es ist auch möglich, die eML über eine Ombudsstelle verbergen zu lassen)
Für Praxen ist nicht erkennbar, ob es verborgene Inhalte gibt. Dokumente und die eML können aber zu einem späteren Zeitpunkt wieder sichtbar gemacht werden.
Löschen von Dokumenten: In der ePA eingestellte Dokumente können unwiderruflich gelöscht werden. Praxen sind nicht verpflichtet, gelöschte Dokumente erneut einzustellen.
Versicherte können ihre "ePA für alle" selbst befüllen:
Diese können über ihre ePA-App Daten in ihre ePA einstellen. Es liegt in deren Verantwortung, welche Daten eingestellt werden. Beispielsweise können Arztbriefe oder Befunde einsgecannt oder fotografiert und in der ePA gespeichert werden.
Es besteht auch die Möglichkeit, bei der Krankenkasse das Einstellen folgender Daten zu verlangen:
- Daten zu Befunden, Diagnosen, durchgeführten und geplanten Therapiemaßnahmen,
Früherkennungsuntersuchungen, Behandlungsberichten und sonstige untersuchungs- und behandlungsbezogene medizinische Informationen. - Daten zur pflegerischen Versorgung
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- Daten aus DMP-Programm
- Daten zu Heilbehandlungen und Rehabilitation
- Daten zu Erklärungen zur Organ- und Gewebespende
Zudem können Versicherte die Einstellung von alten, nicht digitalisierten Dokumenten durch die Krankenkasse verlangen, die vor Einführung der "ePA für alle"erstellt worden sind. Dies ist innerhalb von 24 Monaten zweimal für bis zu 10 Dokumente möglich.
Für die Krankenversicherung sind keine Daten mit Ausnahme der Abrechnungsdaten einsehbar.
Wer die App der Krankenkasse nutzen möchte, erhält ein sicheres Benutzerkonto. Dieses kann darüber hinaus auch für weitere digitale Dienste genutzt werden. Zur Einrichtung sind nach dem Download der App in der Regel weitere Schritte nötig (hier am Beispiel DAK):
- Angabe verschiedener persönlicher Daten und einer E-Mail-Adresse sowie die Vergabe eines Passworts.
- Bestätigung der E-Mail-Adresse per Klick auf einen Link
- Vergabe eines sechsstelligen App-Codes, der die regelmäßige Nutzung erleichtert, weil er die wiederholte Eingabe von Versichertennummer und Passwort ersetzt
- Identifikation direkt bei der Krankenkasse, bei der Postfiliale oder über den digitalen Personalausweis.
Für gesetzliche Vertreter, beispielsweise Betreuerin oder Betreuer steht die digitale Nutzung der "ePA für alle" vorerst nicht zur Verfügung.
Dies soll erst ab 15.07.2025 möglich sein.
Quellen: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, DAK Gesundheit