Kurz berichtet:
Rechtliche Betreuung braucht ein planbares Signal!!
Der Bundesrat hat der Neuregelung der Vormünder- und Betreuungsregelung zugestimmt.
Am Freitag den 21. März hat der Bundesrat nun auch der bereits vom Bundestag am 31. Januar beschlossenen Neuregelung zugestimmt.
Das ist zunächst sehr positiv zu werten, da es ein erster Schritt in die richtige Richtung ist.
Das neue Gesetz tritt zum 1.1.2026 in Kraft. Konkret bedeutet dies nun:
- Die Erhöhung der Vergütung für Berufliche Betreuer*innen
- Erhöhung der Ehrenamtspauschale
- Vereinfachung des Fallpauschalensystems von 60 auf 16 Vergütungstatbestände
- Gesetzlich festgeschriebene Evaluation nach 2 Jahren
Insbesondere im Hinblick darauf, dass die Inflationsausgleichspauschale von 7,50 € / Monat und geführter Betreuung wegfällt, war dies ein sehr wichtiges Signal.
Dennoch muss weiter daran gearbeitet werden, dass die Vergütung für das Führen der Betreuungen auskömmlich und dauerhaft sichergestellt wird. Dazu gehört auch die von uns geforderte Dynamisierung.