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Newsletter Nr. 6 Ein Beispiel

Mustergliederung für einen Jahresbericht

Eine Betreuung beinhaltet auch immer eine Rechenschaftspflicht. Wie geht es der betreuten Person, welche Wünsche hat sie, wie gestaltet sich der Alltag, bestehen Kontakte zu Angehörigen. Hier nun eine Mustergliederung.

Bericht über die persönlichen Verhältnisse: Mustergliederung 

 

Die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft "Betreuungsgesetz" hat eine Mustergliederung für einen Jahresbericht an das Amtsgericht erarbeitet. Diese Gliederung wurde nochmals überarbeitet und nachfolgend als Beispiel abgedruckt.

Wie der Jahresbericht nun tatsächlich gestaltet sein soll, welche Inhalte erwünscht sind, sollten Sie mit Ihrem Amtsgericht vor Ort absprechen. Ansprechpartner hierfür sind die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger des Betreuungsgerichtes.

I. Name, Adresse

II. Geschäftszeichen

III. Berichtszeitraum

IV. Schilderung der Lebenslage

  • Eckdaten (Alter, Aufenthaltsort, familiäre Situation etc.)
  • Vorstellungen der betreuten Person zur eigenen Lebensgestaltung
  • Konkrete Wünsche und Ressourcen der betreuten Person
  • Alltagssituation
  • Befindlichkeit der betreuten Person/wie geht es der betreuten Person?

V. Kontaktgestaltung

  • Form und Umfang der Beteiligung der betreuten Person an Entscheidungen
  • Art der Ermittlung des Unterstützungsbedarfs und der (mutmaßlichen) Wünsche (nähere Angaben unter Punkt VI zu den einzelnen Aufgabenkreisen)
  • Sind Entscheidungen gegen den erklärten Willen der betreuten Person getroffen worden?
  • In welcher Form, wie häufig und wann standen Betreuerin bzw. Betreuer und die betreute Person in Kontakt (Angaben zur Kontaktart, Ort und Daten der Kontakte)? Wie wird die Beziehung auf beiden Seiten gestaltet?
  • Wurde der Jahresbericht mit der betreuten Person besprochen? Wenn nicht, warum?
  • Kontakte zu Angehörigen/Erteilung von Auskünften an Angehörige

VI. Zum Aufgabenkreis

a) Gesundheitssorge

Diagnosen

Vorstellungen der betreuten Person

  • Liegt eine Patientenverfügung oder Behandlungsvereinbarung vor?
  • Wurde mit der betreuten Person hierüber ein Gespräch geführt?

Ärztliche Maßnahmen/Krankenhausaufenthalte

  • Medikamente (Medikamentenplan, Wechselwirkungen, Dosierungen)
  • Behandlungen/Therapien und Vorsorgeuntersuchungen
  • Pflegemaßnahmen
  • Wodurch erfolgte eine Sicherstellung der Maßnahme? (ggf. Angaben zur Delegation)

Einwilligungen

  • Welche Einwilligungen wurden erteilt?
  • Waren ärztliche Zwangsmaßnahmen notwendig?

b) Aufenthaltsbestimmung

  • Erforderlichkeit von Maßnahmen gem. § 1831 BGB n.F.?
  • Welche Alternativen wurden geprüft?
  • Erfolgten Rücksprachen und Reflexionen zur Feststellung der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit?
  • Wie ist der Erfolg der Maßnahme zu bewerten?
  • Schlussfolgerungen?
  • Bei Wohnortwechsel: Darlegung der Gründe, Haltung der betreuten Person

c) Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern

  • Was wurde geregelt? (betreute Person allein oder mit Unterstützung, Betreuerin bzw. Betreuer stellvertretend mit Rücksprache oder auf Grundlage welcher Überlegungen ohne Rücksprache)
  • Welche Art von Unterstützung benötigte die betreute Person? (Beratung/unterstützte Entscheidungsfindung, z.B. gemeinsames Ausfüllen von Formularen, sichernde Kontrolle der von der betreuten Person selbst geregelten Angelegenheiten oder stellvertretende Ausführung durch die Betreuerin bzw. den Betreuer)
  • Wie wurden die Angelegenheiten geregelt? (Welche grundsätzlichen Absprachen gab es mit der betreuten Person zur Regelung dieser Angelegenheiten und zum Informationsfluss?)

d) Ambulante bzw. stationäre Unterstützung und Versorgung des Betreuten

  • Welche Assistenzleistung/Unterstützung/Teilhabe/Hilfe wird in welchem Umfang in Anspruch genommen? (z.B. familiäre Hilfe, Pflegedienst, Pflegeheim)
  • Akzeptanz und Wünsche der betreuten Person zu den Unterstützungsleistungen
  • Bewertung der erhaltenen Unterstützungsleistung (z.B. Zuverlässigkeit der Dienste, welche Tätigkeiten werden übernommen, traten Probleme auf)
  • Tätigkeiten der Betreuerin bzw. des Betreuers

e) Vermögenssorge

  • Übersicht über die regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben
  • Entwicklung der finanziellen Verhältnisse (Zu- und Abnahme des Vermögens/Gründe, Handhabung der finanziellen Mittel durch die betreute Person)
  • Absprachen mit der betreuten Person (Verfügungen über einzelne Vermögenswerte, Kontoverwaltung, Versorgung mit Bargeld, regelmäßige Information über das Vermögen, evtl. Erklärungen der betreuten Person über eigene Verfügungen beilegen)
  • extern geführte Verwahrgeldkonten
  • Schulden, Pfändungen, Pfändungsschutzkonto
  • Besondere Vermögensgegenstände und Vorkommnisse (z.B. Kfz, Immobilien, Rechtsstreitigkeiten)
  • Einwilligungsvorbehalt (Form der Anwendung, Maßnahmen zur Vermeidung, weitere Erforderlichkeit)

f) Weitere Aufgabenkreise

g) Tätigkeiten außerhalb der Aufgabenkreise


VII. Bewertung und Ausblick der Betreuung

  • Ist der Umfang der Betreuung passend? Sollten Aufgabenkreise oder ein Einwilligungsvorbehalt wegfallen bzw. hinzukommen?
  • Hat sich die gesundheitliche Situation oder die Lebenssituation der betreuten Person so weit verändert, dass einzelne Angelegenheiten innerhalb eines Aufgabenkreises von ihr selbst wahrgenommen werden können?
  • Ziele/Handlungserfordernisse für das nächste Betreuungsjahr
  • Bestehen im nahen Umfeld der betreuten Person Ressourcen zur Übernahme der Betreuung?
  • Sichtweise der betreuten Person

Quelle: BtPrax 2/2022

 

 

Autor/in:

  • Stefan Engelhardt
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