Kurz gemeldet: Wohngeld-Plus
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Wohngeld-Plus-Gesetz
Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz wurde das Wohngeldgesetz (WoGG) reformiert. Die Änderungen traten zum 01.01.2023 in Kraft und sollen das Wohngeld, als vorgelagertes Sicherungssystem, stärken. Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung von familiengerechten Wohnens. Laut Bundesregierung sollen durch die Änderungen 1,4 Millionen mehr Haushalte, zusätzlich zu den bisher bereits 600.000 wohngeldberechtigten Haushalten, anspruchsberechtigt sein.
Auch die Höhe des Wohngelds ist deutlich angestiegen. Die konkrete Berechnung orientiert sich an der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung des Wohnraumes sowie dem Gesamthaushaltseinkommen.
Dauerhaft wurde durch das Wohngeld-Plus-Gesetz eine Heizkostenkomponente wurde dauerhaft eingeführt, um die erheblichen Mehrbelastungen durch die stark steigenden Heizkosten zu berücksichtigen. Außerdem wurde eine Klimakomponente in Form eines pauschalen Zuschlags eingeführt, um Mehrbelastungen durch energetische Sanierungen aufzufangen.
Sehr zu begrüßen ist ebenfalls die Neuregelung, dass Wohngeld vorläufig gezahlt werden kann, wenn die Feststellung des Wohngeldanspruchs noch längere Zeit dauern wird, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Anspruch besteht.
Zur Verwaltungsvereinfachung wurde probehalber eine Bagatellgrenze eingeführt. Von Erstattungen bis 50 € wird abgesehen.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellt einen Online-Rechner für zur Verfügung unter dem Link BMWSB - Wohngeld - Wohngeld-Plus - Rechner (gültig ab 01. Januar 2023) (bund.de)