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Newsletter Nr. 4 Wer arbeitet dort wie

Die Betreuungsstelle stellt sich vor: Landratsamt Starnberg

Die katholischen Betreuungsvereine im Bistum Augsburg arbeiten eng zusammen u.a. mit den Betreuungsstellen der Landratsämtern. Wer arbeitet dort? Wie sehen sie ihre Arbeit? Die Kolleg*innen des Caritasverbandes Starnberg e. V. haben mit den Mitarbeiterinnen der Betreuungsstelle des Landratsamtes ein interessantes Interview geführt.

Wir trafen die Diplom-Sozialpädagogin Frau Friederike Münster und die Diplom-Pädagogin Frau Eva Albertsmeier zu einem Gespräch im Landratsamt. In unserer ersten Frage erkundigten wir uns, wie lange sie denn schon in der Betreuungsstelle arbeiten.


Frau Münster: Ich hatte heuer tatsächlich ein Jubiläum, ganz überraschend ist für mich, dass es schon 10 Jahre sind, in denen ich in der Betreuungsstelle arbeite. Seit dem 01.10.2011 bin ich nun hier tätig. Wir waren damals noch zu dritt, doch schon bald hat sich herausgestellt, dass die Stellenberechnung unzureichend war. Die Besetzung in der Betreuungsstelle wurde in der Folgezeit recht zügig aufgestockt. Aktuell sind wir zu sechst, wir sind also ganz schön gewachsen als Team.

Frau Albertsmeier: Ich bin seit Herbst 2019 da, vorher war ich im Jugendamt tätig.


Was hat Sie bewogen, diese Tätigkeit zu suchen?


Frau Albertsmeier: Da hat wohl jeder seine eigenen Gründe dafür, ich hatte beispielsweise jahrelang mit jungen Menschen gearbeitet und habe mir eine neue Herausforderung gesucht, mir Informationen über die Arbeit der Betreuungsstelle eingeholt, diese für gut empfunden und als eine  Stelle frei wurde, bin ich hier gelandet.

Frau Münster: Auch ich wollte nach 18 Jahren in meinem früheren Job etwas anderes machen und ich muss sagen, dass mich auch der Ort Starnberg und seine Nähe zum Wasser angezogen hat.


Welche Aufgaben hat die Betreuungsstelle?

Frau Albertsmeier: Im Grunde haben wir drei Aufgaben zu erfüllen: der aufwändigste Teil unserer Arbeit besteht in der Ermittlung im betreuungsrechtlichen Verfahren mit Schwerpunkt in der Erstermittlung neuer Fälle. Diese Aufgabe ist mit vielen persönlichen Kontakten und Hausbesuchen verbunden, aktuell coronabedingt eingeschränkt, doch grundsätzlich sollte jeder persönlich gesehen werden.

Frau Münster: Wir geben eine Empfehlung an das Betreuungsgericht ab, ob eine Betreuung notwendig ist, und wenn ja, in welchem Umfang. Welche Aufgabenkreise sind notwendig, wie lange sollte die Betreuung angeordnet werden und welcher Betreuer käme in Frage? Wir prüfen, ob eine Vorsorgevollmacht vorhanden ist oder ob noch eine erstellt werden kann. Vom Betreuungsgericht erhalten wir Mitteilung, ob ein Eintrag im Vorsorgeregister besteht.

Wir ermitteln zudem in bestehenden Fällen, wenn eine Verlängerung der Betreuung ansteht, Beschwerden vorliegen oder ein Betreuerwechsel ansteht. Oftmals ist es schwierig, wenn bei Angehörigen unterschiedliche Meinungen vorherrschen oder Konflikte bestehen. Teilweise gibt es schwierige Fragen zu klären, zu denen eine Vielzahl von Gesprächen notwendig sind.

Frau Albertsmeier: Zweiter Schwerpunkt ist die öffentlich-rechtliche Beglaubigung von Vorsorgevollmachten, sowie die Beratung dazu. Sinnvoll ist diese, wenn Einträge im Grundbuch erforderlich sein könnten oder die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft anstehen könnte. Wichtig ist zu wissen, dass eine Vollmacht ab dem Zeitpunkt der Unterschrift Gültigkeit erlangt. Eine Beglaubigung kostet bei uns 10 Euro pro Vollmacht. Wir beglaubigen nur für Bewohner des Landkreises. Im Jahr 2018 haben wir 92 Beglaubigungen vorgenommen, im Jahr 2019 waren es 142 Beglaubigungen.

Frau Münster: Die Unterschrift kann vor dem Urkundsbeamten vorgenommen werden oder eine bestehende Unterschrift wird durch den Vollmachtgeber anerkannt.

Frau Albertsmeier: Der dritte Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist der Vollzug von Unterbringungen, wir hatten im Jahr 2018 insgesamt 16 Unterbringungen zu vollziehen. Ein schwieriges Thema! Ein wichtiger Artikel unseres Grundgesetzes ist, , das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Unverletzlichkeit der Freiheit einer Person. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden, dann nämlich, wenn Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.

Frau Münster: Die Frage einer Selbstgefährdung ist oftmals schwierig zu beantworten: Ein Alkoholiker zum Beispiel gefährdet ja seine Gesundheit alleine schon durch sein Trinkverhalten, doch damit muss noch keine akute Selbstgefährdung gegeben sein.

Entscheidend ist, ob die Bildung eines freien Willens noch vorhanden ist oder ob der Mensch auf Grund kognitiver Einschränkungen nicht mehr frei entscheiden kann.

Frau Albertsmeier: Eine Frage der Abwägung: ab wann ist das Trinkverhalten akut gefährdend? Diese Einschätzung muss ein Arzt vornehmen.

Frau Münster: Und wann haben wir das Recht einzugreifen? Eine ethisch sehr schwierige Frage und eine der schwierigsten Aufgaben der Betreuungsstelle, finde ich.

Frau Albertsmeier: Es sind in der Regel auch viele Personen beteiligt: der Betreuer stellt den Antrag auf Unterbringung, ein Gutachter prüft, ob die medizinischen Voraussetzungen einer Unterbringung gegeben sind, der Richter entscheidet über den Antrag des Betreuers auf Grundlage des ärztlichen Gutachtens. Die Betreuungsstelle ist verantwortlich für die Organisation der Unterbringung, wir bestellen den Rettungsdienst, die Polizei, den Schlüsseldienst, manchmal ist auch der Arzt bzw. Gutachter vor Ort. Wir als Betreuungsstelle stimmen den Termin mit diesen Stellen ab, damit alle zur gleichen Zeit am gleichen Ort sind.  Auch ein freier Platz in einer entsprechenden Einrichtung muss vorher gesucht werden.

Frau Münster: Wichtig zu wissen ist, dass nur der Betreuer die Unterbringung vor Fristablauf wieder beenden kann. Deshalb wäre es rechtlich erforderlich, wenn der Betreuer vor Ort ist.

Frau Albertsmeier: Dies führt oft zu einem Dilemma, weil durch die Unterbringung ja auch das Vertrauensverhältnis zwischen Betreuer und Betreuten zerstört werden kann. Für die Beziehung zwischen Betreutem und Betreuer ist es dann sinnvoll, wenn dieser beim Vollzug der Unterbringung nicht anwesend ist.

Was mögen Sie an Ihrer Arbeit?

Frau Münster: Ich finde die Vielfalt der Menschen, mit denen man in Kontakt kommt und damit einhergehend die Vielfalt der Lebensentwürfe äußerst spannend. Daran zu denken, nicht die eigenen Maßstäbe als Grundlage für meine Entscheidungen zu verwenden, sondern den Lebensentwurf der anderen Person. Im Grunde zeigt sich im Betreuungsrecht ein Ausschnitt dessen, was das Leben bringen kann. Sich einzustellen auf die unterschiedlichen Lebenssituationen finde ich großartig.

Frau Albertsmeier:  Ich mag den Kontakt zu den Menschen, es macht mir Spaß, mit Menschen zu arbeiten und in einer Vielzahl der Fälle kann man zu einer Verbesserung der Situation und zu einer Entspannung beitragen. Schön ist auch, Dankbarkeit der Menschen zu erfahren.

Bei ethisch schwierigen Fragen, zum Beispiel bei einer Unterbringung bewegt man sich oft auf einem schmalen Grad. Hier zu einer richtigen Einschätzung zu kommen, ist für mich eine Herausforderung, die mir Spaß macht.


Der  23 Millionen teure Anbau des Landratsamtes  wurde kürzlich eingeweiht, rund 160 der insgesamt 572 Mitarbeiter werden dort einen neuen Arbeitsplatz finden. Welche Auswirkungen hat der Anbau auf die Betreuungsstelle?


Frau Münster: Für uns gibt es keine direkten Auswirkungen.

Frau Albertsmeier:  … wir bleiben im Altbau!


Welche Auswirkungen hatte die Corona-Pandemie?

Frau Albertsmeier:  Die Hausbesuche sind deutlich zurückgegangen, wir haben viel über das Telefon geregelt.

Frau Münster: Über einen Zeitraum von drei Monaten waren wir als Team geteilt, der eine Teil arbeitete von Zuhause aus, der andere Teil war im Büro. 


Frau Albertsmeier: Die Vorgaben zur Mobilarbeit wurden geändert: seit dem 1.10.2021 können Mitarbeiter bis zu 50 Prozent von Zuhause arbeiten, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.


Nehmen Sie dieses Angebot wahr?

Frau Albertsmeier: Wir in der Betreuungsstelle? Ja!

Zum 01.01.2023 wird das Betreuungsgesetz wesentliche Veränderungen erfahren. Auf welche Änderungen müssen sich die ehrenamtlichen Betreuerinnen einstellen?

Frau Albertsmeier: Ein wesentlicher Aspekt der Betreuungsrechtsreform war die Abkehr von der reinen Vertretungsfunktion des Betreuers hin zu mehr Selbstbestimmung des Betreuten. Wir als Betreuungsstelle  müssen künftig die Eignung zum Betreuer genau prüfen, beispielsweise muss ein Führungszeugnis vorgelegt werden, da kommt sehr viel Arbeit auf uns zu. 

Frau Münster:  In die neuen Aufgaben müssen wir uns noch genau einarbeiten, die Umsetzung des Gesetzes in Verwaltungsvorschriften ist noch nicht vollzogen, wir stehen da erst ganz am Anfang…


Liebe Frau Albertsmeier, liebe Frau Münster, herzlichen Dank für das Gespräch!


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