sichere Herkunftsstaaten
Artikel 16a des Grundgesetzes sieht vor, dass Länder durch ein Gesetz zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden können. Wenn ein Staat als sicherer Herkunftsstaat eingestuft wurde, gilt die Vermutung, dass es dort keine politische Verfolgung gibt. Diese Vermutung müssen Menschen aus diesen Ländern im Asylverfahren widerlegen, wenn sie einen Schutzbedarf begründen wollen. Damit ein Land als sicheres Herkunftsland eingestuft werden kann, muss vorher anhand der Rechtslage, der Rechtsanwendung und den allgemeinen politischen Verhältnissen in dem jeweiligen Land geprüft werden, dass dort landesweit weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfinden.