Träger
II. Träger des karitativen Handelns
Klar nennt der Papst die ganze Kirche, angefangen von den Pfarreien, über die Teilkirchen (Bistümer), bis hin zur weltweiten Universalkirche als Träger des karitativen Handelns.
Zitat:
- "Der Liebesdienst ist für die Kirche nicht eine Art Wohlfahrtsaktivität, die man auch anderen überlassen könnte, sondern er gehört zu ihrem Wesen, ist unverzichtbarer Wesensausdruck ihrer selbst" (25) "Von der Liebestätigkeit als gemeinschaftliche Aktivität der Gläubigen kann die Kirche nie dispensiert werden" (29)
- "Das Wesen der Kirche drückt sich in dreifachem Ausdruck aus: Verkündigung von Gottes Wort, Feier der Sakramente, Dienst der Liebe. Es sind Aufgaben, die sich gegenseitig bedingen und nicht voneinander trennen lassen (25 a).
- "Das Programm des Christen - das Programm Jesu - ist das 'sehende Herz'. Dieses Herz sieht, wo Liebe Not tut und handelt danach" (31 b)
In die besondere Verantwortung für das karitative Tun nimmt er die Bischöfe:
Zitat:
- "Bei der Bischofsweihe verspricht der zur Weihende ausdrücklich, den Armen und Heimatlosen und allen notleidenden gütig zu begegnen und zu ihnen barmherzig zu sein (32).
- "Der Codex des Kirchenrechts behandelt in den Canones über das Bischofsamt die karitative Aktivität nicht ausdrücklich als eigenen Sektor des bischöflichen Wirkens..doch das Direktorium für den pastoralen Dienst der Bischöfe" hebt "die Pflicht zu karitativem Tun als Wesensauftrag der Kirche" und grundlegenden Auftrag "des Bischofs in siner Diözese" hervor (32).
Benedikt XVI. formuliert die Forderung, dass die Zivilisation der Liebe in der Kirche, in ihren Gemeinden, Gemeinschaften und Verbänden beginnen muss. Und Liebe bedeutet Ganzheitlichkeit!
Zitat:
- "Alles Handeln der Kirche strebt das ganzheitliche Wohl des Menschen an: seine Evangelisierung durch Wort und Sakramente und seine Förderung und Entwicklung in den verschiedenen Bereichen menschlichen Lebens und Wirkens....(19)"
- "Unbeschadet dieser Universalität des Liebesgebotes gibt es aber doch eine spezifisch kirchlichen Auftrag - eben den, dass in der Kirche selbst als einer Familie niemand Not leiden darf" (25 b).