Zielstrebiges Handeln
Ein Erfahrungsbericht aus einem Betreuungsverein
Seit zwei Jahren wird Herr X. nun vom SKF Betreuungsverein betreut und es ist viel passiert.
Zu Betreuungsbeginn befand sich Herr X. in der Uniklinik Augsburg. Sein Bein war amputiert worden, nachdem er in seiner Wohnung gestürzt war und tagelang auf dem Boden lag. Er ist Diabetiker und nach einem Venenverschluss war sein Bein nicht mehr zu retten.
Herr X. lebte von einer kleinen Erwerbsminderungsrente, die nicht ausreichte, um seine Miete zu zahlen. Sozialleistungen, die ihm ergänzend zustanden, schaffte er nicht zu beantragen. Eines führte zum anderen: Die Miete konnte nicht gezahlt werden, bis schließlich eine fristlose Kündigung des Vermieters drohte. Krankenkassenbeiträge konnten nicht übernommen werden, bis Herr X. aus der Versicherung flog und nur noch Notfallbehandlungen von der Kasse übernommen wurden.
Eine an den Krankenhausaufenthalt anschließende Reha - dringend erforderlich um eine Prothese anzupassen und den Umgang damit zu erlernen - zählt nicht zu den Notfallbehandlungen.
Zielstrebiges Handeln war gefragt. Der gesetzlichen Betreuerin gelang es in nur wenigen Tagen, sämtliche erforderliche Unterlagen zu organisieren, um einen Antrag auf Grundsicherung beim Amt für Soziale Leistungen zu stellen. Mit der Bewilligung wurden auch die laufenden Krankenversicherungskosten wieder übernommen und Herr X. konnte damit eine stationäre Reha besuchen.
Eine Rückkehr in seine Wohnung im 2. Stock - ohne Aufzug und dem amputierten Bein - war nicht umsetzbar. Herr X. wäre nicht mehr in der Lage, seine Wohnung selbstständig zu verlassen und seine Selbstständigkeit wäre dadurch massiv eingeschränkt worden, das war auch ihm bewusst. Zudem stellte sich heraus, dass Herr X. zu den Sammlern zählt und seine Wohnung nicht mehr zu betreten war.
Glücklicherweise konnte ein kleines Appartement im betreuten Wohnen ausfindig gemacht werden und Herr X. entschied sich schweren Herzens seine Wohnung zu kündigen. Mit Hilfe eines organisatorischen Kraftaktes der Betreuerin konnte Herr X kurzfristig umziehen. Von den Einkünften konnte ein kleiner Anteil zurückgelegt werden, der Herrn X. ermöglichte, mit Begleitung und Unterstützung nochmals in seine geliebte Wohnung zurückzukehren. Zudem schrieb er Listen mit Gegenständen, die dank seiner genauen Ortsbeschreibungen, sogar größtenteils ausfindig gemacht werden und in sein neues Appartement mit umziehen konnten.
Mittlerweile konnte Herr X. gut in seinem neuen Zuhause ankommen. Die ambulante Versorgung wurde sichergestellt, eine Sozialstation beauftragt sowie ein Ambulant Betreutes Wohnen beantragt und installiert. Ein ehrenamtlicher Mitarbeiter des SKF unterstützt ihn zudem regelmäßig bei der Bewältigung des Alltags. Da Herr X. das Gehen mit der Prothese in seinem Alter nicht mehr gut erlernen konnte, wurde ein elektrischer Rollstuhl für ihn organisiert. In diesem Rahmen gelingt es Herrn X. nun ein möglichst selbstbestimmtes und mobiles Leben zu führen.