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Referentenentwurf zum VBVG (Vergütungsreform)

Die überfällige Erhöhung der Vergütung für das Führen von rechtlichen Betreuungen wurde endlich auf den Weg gebracht. Mitte September wurde vom Bundesjustizministerium ein Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuungsvergütung zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern vorgelegt. Doch mit welchem Inhalt?

Die schon lange überfällige Erhöhung der Vergütung für das Führen von rechtlichen Betreuungen wurde endlich auf den Weg gebracht. Mitte September wurde vom Bundesjustizministerium ein Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuungsvergütung zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern vorgelegt.

Die aktuell gültige Vergütung wurde im Jahr 2019 festgesetzt und somit seit über 5 Jahren nicht mehr angepasst. Ausschließlich eine Inflationspauschale in Höhe von 7,50 € pro Monat je geführter Betreuung wird seit 1.1.2024 ausgezahlt. Damit soll die Kostenexplosion aufgrund des russischen Angriffskriegs und der Inflationssteigerung seit 2022, aufgefangen werden. Dies war und ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir haben dazu bereits mehrfach berichtet.

Folgend ein paar wichtige Änderungen des Referentenentwurfs im Überblick:

Künftig soll es nur noch 8 Fallpauschalen geben. Bei der Dauer der Betreuung wird nur noch nach Zeitraum "erste 12 Monate" sowie "ab 13. Monat" unterschieden. Als Vermögensstatus gibt es nur noch "mittellos" oder "nicht mittellos". Auch die bisherigen Vergütungstabellen A bis C werden abgelöst. Es wird nur noch die Grundstufe und Qualifikationsstufe geben.

Eine Differenzierung der Höhe der Fallpauschale nach Aufenthaltsort entfällt vollständig.

Wenn man diese neuen Parameter mit der bisher gültigen Struktur vergleicht, bleibt festzustellen, dass die Vergütung für die Führung von Betreuungen von Heimbewohner*innen, die vermögend sind, stark erhöht wurde, wohingegen die Vergütung für die Betreuungsführung von mittellosen Menschen, die in der eigenen Häuslichkeit leben, drastisch verschlechtert wurde. Gerade diese zweite Personengruppe stellt den Hauptfall der zu betreuenden Menschen dar. Dies ist auch in der Begründung zum Entwurf so nachzulesen.

In Summe, über alle zu führenden Betreuungen hinweg, ist mit einem Defizit zu rechnen. Das führt zu einer großen Schieflage und sozialen Ungerechtigkeit, da die Tätigkeit eines Betreuungsvereins nicht auskömmlich finanziert ist und daher verständlicherweise einige Betreuungsvereine bereits angekündigt haben, diese defizitäre Tätigkeit nicht länger ausüben zu können.

Das würde auch auf ehrenamtliche Betreuer*innen und Betreuer Auswirkungen haben. Eine Hauptaufgabe der Betreuungsvereine ist die sog. Querschnittstätigkeit. Dazu gehört u.a. die Gewinnung von Ehrenamtlichen, die Schulung dieser sowie die Begleitung bei Fragen im Rahmen der Betreuungsführung. Nicht zuletzt auch die Möglichkeit, dass ehrenamtliche Betreuer mit dem Betreuungsverein vor Ort eine Vereinbarung schließen können, für den Fall der Verhinderung.

All das würde wegfallen, bzw. müsste diese, vom Gesetzgeber vorgesehen "Pflichtaufgabe" ebenso wie das Führen der Betreuungen des Betreuungsvereins, dann von der Betreuungsbehörde übernommen werden. 

Positiv zu bewerten ist, dass der Referentenentwurf auch eine Erhöhung der Aufwandspauschale der ehrenamtlichen Betreuer vorsieht. Nach jetzigem Stand soll die Erhöhung 25 € mehr pro Jahr, somit also 450 €, betragen wird.

Die Verbände waren aufgefordert, zu diesem Referentenentwurf Stellung zu nehmen. Dies haben wir, zusammen mit anderen Wohlfahrtsverbänden, getan und unsere kritische Meinung geäußert. Die Stellungnahme im Detail können Sie hier finden: LINK

Wir fordern, dass die Führung von rechtlichen Betreuungen auskömmlich finanziert wird um die gesellschaftlich so wichtige Aufgabe entsprechend ausführen zu können.  Hierfür ist zudem, die von uns geforderte Dynamisierung der Vergütung unerlässlich.

Ausdrücklich erwähnt werden muss in diesem Zusammenhang auch, dass der durch die Betreuungsrechtsreform resultierende gestiegene Aufwand im vorliegenden Entwurf keineswegs abgebildet wird. Im Gegenteil!

Diözesan-Caritasdirektor Diakon Markus Müller hat alle Bundestagsabgeordneten aus den Wahlkreisen der Diözese Augsburg angeschrieben und kritisch auf die großen Probleme des Referentenentwurfs, die zu einer Schieflage bei unseren Betreuungsvereinen führen werden, hingewiesen.>> Hier finden Sie unsere Pressemitteilung dazu. <<

Das war jedoch alles vor dem Aus der Ampel-Koalition. Leider ist aufgrund der politischen Situation keine Mehrheit mehr gegeben sodass nicht klar ist, wie es mit dem Referentenentwurf nun weitergehen wird. Wir haben aktuell noch keine endgültige Rückmeldung aus dem zuständigen Bundesjustizministerium hierzu und werden weiterhin kritisch unsere Stimme erheben.

 

Autor/in:

  • Regina Niedermair
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