Kurz berichtet: Die neue Grundsicherung
Das bisherige Bürgergeld (SGB II) soll durch eine "Neue Grundsicherung für Arbeitssuchende" mit deutlich schärferen Sanktionen ersetzt werden. Derzeit liegen der Referentenentwurf Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze sowie die Stellungnahmen der Verbände vor.
Geplant ist, dass die Änderungen voraussichtlich zum Juli 2026 in Kraft treten.
Ein paar der geplanten wesentlichen Änderungen die dem Referentenentwurf bereits zu entnehmen sind:
- Verstärkte Mitwirkungspflichten: Wer Termine versäumt oder Angebote ablehnt, kann bereits beim ersten Verstoß Kürzungen von bis zu 30 % des Regelsatzes erfahren; bei weiterem Verstoß droht vollständiger Leistungsentzug inklusive der Miet-und Heizkostenzahlung. Auch die Krankenversicherung wäre somit nicht mehr gewährleistet.
- Beim Kooperationsplan soll es bei fehlender Mitwirkung möglich sein, diesen als Verwaltungsakt zu erlassen und auch Sanktionswirkung zu erzeugen.
- Änderungen beim Schonvermögen: Die einjährige Karenzzeit beim Schonvermögen soll komplett abgeschafft. Die Freibeträge sollen sich künftig nach Altersstufen richten.
- Unterkunftskosten: Die Karenzzeit bei der Miete soll ebenfalls wegfallen, die angemessenen Kosten dafür von Anfang an begrenzt werden.
- Schutzmechanismen für psychisch Kranke sind vorgesehen.
- Die Regelsätze bleiben vorerst unverändert- jedoch ist keine Erhöhung vorgesehen.