Kurz berichtet: Änderungen beim Bayerischen Landespflegegeld
Das bayerische Landespflegegeld unterstützt Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 - bisher mit 1.000 Euro jährlich. Ab 2026 treten jedoch einige wichtige Neuerungen in Kraft.
Was ändert sich?
- Kürzung der Leistung: Ab dem Pflegegeldjahr 2026 erhalten Anspruchsberechtigte 500 Euro pro Jahr (statt bisher 1.000 Euro).
- Neuer Auszahlungszeitraum: Das Pflegegeldjahr wird künftig an das Kalenderjahr (1. Januar - 31. Dezember) angepasst.
- Übergangsregelung 2025: Das laufende Pflegegeldjahr wird einmalig bis 31. Dezember 2025 verlängert. Die nächste Auszahlung erfolgt daher erst Anfang 2026.
Was bleibt gleich?
- Anspruch haben weiterhin Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher und Hauptwohnsitz in Bayern.
- Die Zahlung ist zweckfrei - sie kann nach eigenem Ermessen verwendet werden. Sie wird nicht auf Sozialhilfe oder Grundsicherung angerechnet.
- Wer bereits einen Antrag gestellt hat, muss keinen neuen Antrag einreichen, solange sich nichts ändert (z. B. Pflegegrad, Wohnsitz).
Tipp:
Wer das Landespflegegeld noch nicht beantragt hat, kann dies ganz einfach online unter
http://www.lfp.bayern.de/landespflegegeld
oder per Post beim Bayerischen Landesamt für Pflege tun.
Bis spätestens zum 31.3.2026 kann das Landespflegegeld noch für das Jahr 2026 beantragt werden.