Das System der sozialen Sicherung - ein Überblick
Deutschland verfügt über eines der umfassendsten Systeme sozialer Sicherung weltweit. Es dient der Verwirklichung von sozialer Gerechtigkeit und Sicherheit. Menschen in allen Lebenslagen werden unterstützt bei Krankheit, im Alter, bei Arbeitslosigkeit, bei Pflegebedürftigkeit oder in sozialen Notlagen. Dieses System kann in drei Bereiche untergliedert werden:
- Soziale Vorsorge und Versicherung: Sozialversicherung, aber auch die Beamtenversorgung,
- Versorgung: soziale Entschädigung, Kindergeld, Elterngeld, BaFöG
- Fürsorge: soziale Hilfe und Förderung in besonderen Hilfs- und Fördersystemen, beispielsweise Sozialhilfe, Bürgergeld, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
Soziale Vorsorge und Versicherung
Das Versicherungsprinzip ist das Herzstück der deutschen Sozialpolitik. Es bedeutet, dass Menschen durch regelmäßige Beiträge Ansprüche auf bestimmte Leistungen erwerben. Die Beiträge werden meist prozentual vom Einkommen erhoben und von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam getragen.
Merkmale:
- Beitragsfinanzierung
- Leistung im Versicherungsfall mit Rechtsanspruch
- Keine Bedürftigkeitsprüfung
Beispiele:
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Gesetzliche Pflegeversicherung
Versorgung
Die Versorgung ist gekennzeichnet durch Leistungen, die nur bestimmte Bevölkerungsgruppen erhalten. Dazu gehört auch die soziale Entschädigung als ein Teilgebiet des Sozialrechts, in dem für die Folgen eines Gesundheitsschadens die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus anderen Gründen nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen gegenüber dem Geschädigten und seinen Hinterbliebenen einsteht. Damit sind staatliche Leistungen gemeint, die als Ausgleich für ein besonderes Opfer gewährt werden, das Bürgerinnen und Bürger für die Allgemeinheit erbracht haben.
Merkmale:
- Leistung ohne Beitragszahlung
- keine Bedürftigkeitsprüfung
Beispiele:
- Leistungen für Wehrdienstbeschädigte
- Versorgung von Kriegsopfern
- Entschädigungen für schädigende Ereignisse wie z.B. für Opfer von Gewalttaten nach dem SGB XIV "Soziale Entschädigung"
- Leistungen für Zivildienstbeschädigte
- Entschädigungen für Personen, die durch hoheitliches Handeln geschädigt wurden
Das Vorsorgeprinzip stellt sicher, dass Menschen, die im Dienst der Allgemeinheit gesundheitliche Schäden oder andere erhebliche Nachteile erlitten haben, angemessen unterstützt werden. Die Leistungen werden in Form von Dienstleistungen, Sachleistungen oder Geldleistungen erbracht, sowohl als Einmalzahlungen als auch als laufende Zahlungen.
Fürsorge
Das Prinzip der Fürsorge greift, wenn weder Versicherung noch Entschädigung ausreichen. Es stellt sicher, dass niemand in Deutschland ohne Unterstützung bleibt. Die Leistungen werden steuerfinanziert und richten sich nach dem individuellen Bedarf.
Merkmale:
- Leistung nach Prüfung der Bedürftigkeit
- Keine Beitragsfinanzierung, keine Mitgliedschaft
- Subsidiarität: Hilfe erst, wenn andere Mittel nicht ausreichen
- Existenzsicherung als Ziel
Beispiele:
- Bürgergeld, demnächst "Grundsicherung für Arbeitssuchende" (SGB II)
- Sozialhilfe (SGB XII)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zur Pflege
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
2. Das Sozialrecht (SGB) - Aufbau und Inhalte
Das Sozialrecht in Deutschland ist im Sozialgesetzbuch (SGB) zusammengefasst. Es besteht aus dreizehn Büchern, die jeweils einen eigenen Bereich der sozialen Sicherung regeln. Das SGB bildet das rechtliche Fundament für nahezu alle sozialen Leistungen.
Überblick über das Sozialgesetzbuch (SGB)
SGB |
Bezeichnung |
Inhalt / Beispiele |
| SGB I |
Allgemeiner Teil |
Grundrechte, Anspruchsvoraussetzungen, Mitwirkungspflichten |
| SGB II |
Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende |
Bürgergeld, Eingliederungsleistungen |
| SGB III |
Arbeitsförderung |
Arbeitslosenversicherung, Berufsberatung, Weiterbildung |
| SGB IV |
Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung |
Versicherungsrechtliche Grundlagen, Meldepflichten |
| SGB V |
Gesetzliche Krankenversicherung |
Leistungen bei Krankheit, Prävention, Krankenkassen |
| SGB VI |
Gesetzliche Rentenversicherung |
Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Reha |
| SGB VII |
Gesetzliche Unfallversicherung |
Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Prävention |
| SGB VIII |
Kinder‑ und Jugendhilfe |
Kitas, Jugendämter, Hilfen zur Erziehung |
| SGB IX |
Rehabilitation und Teilhabe von |
Behindertenrecht, Eingliederungshilfe |
|
SGB X |
Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz |
Datenschutz, Widerspruchsverfahren |
| SGB XI |
Soziale Pflegeversicherung |
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit |
| SGB XII |
Sozialhilfe |
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter |
| SGB XIV |
Soziale Entschädigung |
Entschädigungsleistungen wie z.B. Opferentschädigung, |
Folgende Gesetze mit sozialem Bezug ergänzen das Sozialgesetzbuch (SGB):
- Alterssicherung der Landwirte ALG
- Adoptionsvermittlung AdVermiG
- Altersteilzeit AltTZG
- Bundesausbildungsförderung BaFöG
- Elterngeld und ElternzeitBEEG
- Kindergeld BKGG
- Soldatenversorgung SVG
- Unterhaltsvorschuss UVG
- Wohngeld WoGG
Das deutsche Sozialstaatssystem ist ein zentraler Pfeiler gesellschaftlicher Stabilität. Es schützt Menschen vor existenziellen Risiken, fördert soziale Teilhabe und trägt dazu bei, Armut zu verhindern. Gleichzeitig basiert es auf Solidarität: Die Gemeinschaft unterstützt diejenigen, die Hilfe benötigen - und jeder trägt nach seinen Möglichkeiten dazu bei.