Änderungen der Haftpflichtversicherung für ehrenamtliche Betreuer*innen
Zum 1. Januar 2026 hat sich der Versicherungsschutz für ehrenamtliche Betreuer:innen in Bayern in wenigen wichtigen Punkten verändert. Wie bisher sind alle ehrenamtlich bestellten Betreuer:innen ohne zusätzliche Anmeldung und ohne eigene Kosten sowohl für Personen- und Sachschäden als auch für Vermögensschäden versichert. Die Versicherung bleibt weiterhin subsidiär, das heißt: Bestehende
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private oder gesetzliche Versicherungen gehen im Schadensfall vor. Ebenfalls unverändert bleiben die Versicherungssummen von fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie 250.000 Euro für Vermögensschäden. Es wird weiterhin keine Selbstbeteiligung erhoben.
Wechsel bei Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von ERGO zum Bayerischen Versicherungsverband:
Bis 31.12.2025:
- Vermögensschaden-Haftpflicht bei ERGO Versicherung AG
Ab 01.01.2026:
- Vermögensschaden-Haftpflicht bei der
Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft (BV) - Vertragsbetreuung neu durch LIGA-Gassenhuber Versicherungsagentur GmbH
Das ist die wichtigste strukturelle Änderung.
Die Bearbeitung und Betreuung läuft ab 2026 vollständig über LIGA-Gassenhuber.
Neue Meldefrist für Vermögensschäden:
Bis Ende 2025:
- Schadensmeldung an ERGO innerhalb von 1 Woche nach Kenntnis
Ab 2026:
- Schadensmeldung an LIGA-Gassenhuber innerhalb von
6 Monaten + 7 Kalendertagen
Die Frist für Vermögensschäden wird damit massiv verlängert.
Neue Ausschlüsse / geänderte Regelungen im Versicherungsschutz:
a) Klarere Ausschlüsse im Bereich anderer Versicherungen
Ab 2026 besteht keine Deckung, wenn
- Anzeigepflichten gegenüber Versicherern des Betreuten verletzt wurden,
- ein anderer Versicherer wegen arglistiger Täuschung anficht,
- ein Versicherer wegen Nichtzahlung des Beitrags leistungsfrei ist,
- ein Risiko eigentlich hätte versichert werden können, aber nicht versichert wurde.
Diese Punkte stehen nicht in der alten Fassung vor 2026.
b) Sozialversicherungen und Kranken-/Pflegeversicherung sind weiterhin versichert
Beide Versionen haben Schutz bei Versäumnissen im Bereich
- gesetzliche Sozialversicherungen,
- private Kranken-/Pflegeversicherung.
Die Formulierung ab 2026 ist nur präziser.
Personen- und Sachschäden:
Für Personen- und Sachschäden bleibt alles beim Alten. Diese Schäden sind wie bisher durch die Bayerische Ehrenamtsversicherung bei der Versicherungskammer Bayern abgesichert. Auch die Meldefrist von maximal einem Monat nach Kenntnis des Schadens bleibt unverändert bestehen. Die gewohnten Ansprechpartner und Meldewege bleiben in diesem Bereich ebenfalls gleich.
Insgesamt bringen die Änderungen ab 2026 mehr Klarheit in der Zuständigkeit und eine deutlich entlastende Verlängerung der Meldefrist für Vermögensschäden, während der grundlegende Schutz für ehrenamtlich tätige Betreuerinnen und Betreuer unverändert stark bleibt.
Quellen: