Wahlbenachrichtigung
Einreichung von Wahlvorschlägen von Kandidaten zur Delegiertenversammlung des Caritasverbandes für die Diözese Augsburg e. V. (Wahlbenachrichtigung)
Entsprechend §10 Abs. 1 der Satzung des Caritasverbandes für die Diözese Augsburg e.V.
werden 25 Delegierte aus der Gruppe der "Sonstigen Träger caritativer Einrichtungen" für die Delegiertenversammlung gewählt. Darunter fallen auch katholische Kirchengemeinden, die z.B. Träger eines Kindergartens, eines Kinderheimes o.ä. sind.
Um diese Wahl, die am 16.10.2023 vorgenommen wird, vorzubereiten, bitte ich Sie heute entsprechend §4 der Wahlordnung, bis zu zwei Kandidaten vorzuschlagen, die die Trägerinteressen repräsentieren können.
Bitte verwenden Sie dazu das entsprechende Formblatt, das Sie hier auf unserer Internetseite
"www.caritas-augsburg.de/delegiertenversammlung" zusammen mit der Satzung, der Wahlordnung und einer Mitgliederliste der Träger caritativer Einrichtungen einsehen können. Berichtigungen der Mitgliederlisten müssen lt. §3 Abs. 3 der Wahlordnung bis 31.07.2023 beim Caritasdirektor gemeldet werden. Nachdem ggf. Korrekturen durchgeführt wurden, gilt die Liste als genehmigt.
Wir bitten Sie, Ihre Kandidatenvorschläge mit dem Formblatt per Post oder per E-Mail bis spätestens 17.08.2023 an uns zu senden.
Abschließend bitte ich Sie nun darum, aktiv und zahlreich den Prozess der Bildung der Caritasgremien zu unterstützen.
Domkapitular Dr. Andreas Magg
Diözesan-Caritasdirektor
Daniela Cartaggine
Wahlorganisation