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Stellungnahme

Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung – das neue Bundesteilhabegesetz

Der Deutsche Caritasverband (DCV) begrüßt die Zielsetzung, die Vorgaben der UN- Behindertenrechtskonvention umzusetzen und ein modernes Teilhaberecht zu schaffen. Eine Neugestaltung ist in zentralen Aspekten gelungen, im Detail gibt es jedoch Nachbesserungsbedarfe. Der DCV wird das Gesetzgebungsverfahren konstruktiv-kritisch begleiten.

Erschienen am:

17.05.2016

Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Karlstraße 40
79104 Freiburg
+49 761 200-0
+49 761 200-572
+49 761 200-0
+49 761 200-572
+49 761 200-572
info@caritas.de
http://www.caritas.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Die Anlehnung des Behinderungsbegriffs an die UN- Behindertenrechtskonvention wird vom DCV begrüßt, allerdings ist zu befürchten, dass bestimmte Personengruppen künftig von den Leistungen ausgeschlossen sein werden. Die Ausgestaltung des Wunsch- und Wahlrechts ist ebenso positiv wie die Einführung umfassender Beratung.

Kernstück der Reform ist die Trennung der Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen, die der DCV ebenfalls befürwortet. Sowohl bei den einzelnen Fachleistungen der Eingliederungshilfe wie auch bei den existenzsichernden Leistungen besteht allerdings Nachbesserungsbedarf. Es ist sicherzustellen, dass auch künftig die individuellen Bedarfe gedeckt werden.

Verschiebebahnhof auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Problematisch ist der Vorrang der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege vor der Eingliederungshilfe. Dies wird zu einem Verschiebebahnhof auf dem Rücken der Leistungsberechtigten führen. Daher fordert die Caritas einen Gleichrang der Leistungen.

Die Ausgestaltung der Regelungen zum externen Vergleich bewertet der DCV kritisch. Die Anerkennung tariflicher Bezahlung ist zwar zu begrüßen. Es ist jedoch offen, wie sich diese Regelung zum externen Vergleich verhält. Die Regelung zum unteren Drittel muss daher entfallen.

Die Regelungen zum Einkommens- und Vermögenseinsatz sind überwiegend ein großer Fortschritt, wobei wir es für unangemessen halten, dass Eltern von Kindern mit Behinderungen Einkommen für Teilhabeleistungen einsetzen müssen und für Menschen, die Hilfe zur Pflege beziehen, weiterhin die bisherigen engen Einkommens- und Vermögensgrenzen gelten.

Weitere Informationen zum Thema

Links

neue caritas Kommentar Bundesteilhabegesetz

Noch Nachbesserung fällig

neue caritas Kommentar Bundesteilhabegesetz

Ordnungspolitisch denken

Dokumentation Fachforum

Mehr Inklusion durch Partizipation!

Gut zu wissen Inklusive Bildung

Wie die Caritas die Inklusion befördert

Downloads

PDF | 461,1 KB

Stellungnahme Bundesteilhabegesetz (Referentenentwurf BTHG)

Der Deutsche Caritasverband (DCV) begrüßt die Zielsetzung des Bundesteilhabegesetzes, die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem herauszulösen und als ein modernes Teilhabegesetz auszugestalten. Im Detail sieht der DCV jedoch Nachbesserungsbedarfe (17. Mai 2016).
PDF | 607,5 KB

Anhang zur Stellungnahme zum Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Da das BTHG eine Komplettrevision des SGB IX darstellt und darüber hinaus weitere für die Caritas zentrale Artikel enthält (Artikelgesetz), finden Sie in diesem Anhang die aus unserer Sicht ebenfalls zu kommentierenden Paragraphen (84 Seiten, 17.Mai 2016).
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