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Stellungnahme

Caritas-Position zur Einführung einer allgemeinen Lohnuntergrenze

Der Deutsche Caritasverband schlägt die Einsetzung einer Expertenkommission vor, die neben den Tarifpartnern auch Vertreter der Wissenschaft mit einbezieht. Die Kommission hat die Aufgabe, Empfehlungen zu einer allgemein verbindlichen Lohnuntergrenze unter Berücksichtigung ihrer Auswirkungen auf Beschäftigung und Wettbewerb auszusprechen.

Erschienen am:

13.03.2012

Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Karlstraße 40
79104 Freiburg
+49 761 200-0
+49 761 200-572
+49 761 200-0
+49 761 200-572
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info@caritas.de
http://www.caritas.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Zudem muss die Kommission laufende Untersuchungen zur Wirkung der Lohnuntergrenze auf die Entwicklung der Arbeitsmärkte veranlassen, bewerten und Empfehlungen zur Weiterentwicklung geben. Dazu ist die Kommission mit den entsprechenden Mitteln und Strukturen auszustatten. Die Verhandlungsergebnisse einer solchen Kommission müssen einer politischen Bewertung unterzogen werden und nach der Inkraftsetzung durch die Bundesregierung auch von dieser verantwortet werden. Dabei sollte die Bundesregierung insofern an die Ergebnisse der Arbeit der Kommission gebunden sein, dass sie diese annehmen oder verwerfen kann, aber keine eigene Mindestlohnfestsetzung unabhängig vom Kommissionsvotum verfügen kann.

Die Einbeziehung von Vertretern der Wissenschaft in die Kommission ist von großer Bedeutung, um die Folgen der Mindestlohnfestsetzung in den Prozess der Entscheidungsfindung einzubeziehen und um die Interessen der Gruppen zu berücksichtigen, die von den Tarifparteien nicht vorrangig vertreten werden, insbesondere die Menschen die arbeitslos sind oder in der Gefahr stehen, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Sichergestellt sollte auch sein, dass die Struktur des Dritten Weges in einer solchen Kommission berücksichtigt wird, da eine allgemeine Lohnuntergrenze auch Wirkung auf die Beschäftigung im Dritten Weg hat. 

Zu Sicherstellung eines Einkommens, welches Familien ein auskömmliches Leben ermöglicht, ist eine Kombination von Lohn- und Familienleistungen unumgänglich. Ein Weg hierzu ist die Weiterentwicklung und der Ausbau des Kinderzuschlags. Die Caritas schlägt hier folgende Änderungen mit weitreichenden Konsequenzen vor: Zum einen sollen über ein Wahlrecht zwischen Kinderzuschlag und ALG II auch verdeckt arme Familien Kinderzuschlag beziehen können. Zum anderen soll die sogenannte Abschmelzrate, die den Zuschlag mit wachsendem Erwerbseinkommen schrittweise mindert, von derzeit 50 Prozent auf 30 Prozent abgesenkt werden und die Höchsteinkommensgrenze entfallen. Hierdurch könnten rund 2,5 Mio. Kinder vom Kinderzuschlag profitieren.

Für die Verbesserung der Qualifizierung von geringqualifizierten Personen fordert der Deutsche Caritasverband eine Anhebung der Eingliederungsmittel und eine Weiterentwicklung der Arbeitsmarktinstrumente, die eine passgenaue Förderung zur dauerhaften Integration in den Ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Flankierend müssen die Förderinstrumente des SGB III und SGB II Einsatz finden, die Kombi-Einkommen aus Fördermitteln und Lohn gewährleisten.

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DCV-Position zur Einführung einer allgemeinen Lohnuntergrenze

Der Deutsche Caritasverband begrüßt den Beschluss der CDU zur Festsetzung einer Lohnuntergrenze, da bestehende gesetzliche Regelungen – wie die Nichtigkeit sittenwidriger Lohnvereinbarungen (§ 138 BGB) – und tarifliche Vereinbarungen nicht ausreichen, um in allen Branchen sozial nicht akzeptable Niedrigstlöhne zu verhindern. Zur Ermittlung der Lohnuntergrenze schlägt der DCV die Einsetzung einer Expertenkommission vor. Diese soll Empfehlungen zu einer allgemein verbindlichen Lohnuntergrenze unter Berücksichtigung ihrer Auswirkungen auf Beschäftigung und Wettbewerb aussprechen.
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