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Newsletter Nr. 13

Was ist die elektronische Patientenakte und wie ist diese entstanden?

Im digitalen Zeitalter ist es eine logische Konsequenz, dass die Digitalisierung und damit die Vereinfachung der Datensammlung auch den Gesundheitsbereich erfasst. So entstand die elektronische Patientenakte - kurz ePA. Als digitale Akte speichert sie medizinische Informationen. Es lohnt sich dazu mehr zu wissen.

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Akte, in der medizinische Informationen eines Patienten gespeichert werden. Sie ermöglicht es Patient*innen, Ärzt*innen, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen, relevante Gesundheitsdaten sicher zu verwalten und auszutauschen. 

Darin werden Gesundheitsdaten wie

  • Arztbriefe,
  • Befunde,
  • Medikationspläne usw.

gespeichert.

Sie selbst können auch Dokumente darin ablegen. Dazu mehr im Beitrag "Welche Daten werden in der elektronischen Patientenakte gespeichert?". 

Die Entwicklung der ePA geht auf die Digitalisierung im Gesundheitswesen zurück, die darauf abzielt,

  • die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern,
  • Bürokratie abzubauen und
  • die Patientenakte zentral verfügbar zu machen.

Die ePA ist für die Nutzung auf digitalen Endgeräten entwickelt worden. Somit ist es zukünftig möglich, die eigenen Patientendaten immer griffbereit auf dem Smartphone mit dabei zu haben. Oder auch auf einem PC oder Laptop.

In Deutschland wurde die ePA durch das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz, DVG) im Jahr 2019 eingeführt. Seit dem 1. Januar 2021 haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine ePA.

Mit dem im Dezember 2023 verabschiedeten Digital-Gesetz (Digi-G) wurde die Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen beschlossen. Im Laufe des Jahres 2025 soll daher die "ePA für alle gesetzlich Versicherten" eingeführt werden.

Die Einführung erfolgt im sog.Opt-Out-Verfahren. Das bedeutet, dass jeder grundsätzlich die Möglichkeit hat dem zu widersprechen, bei fehlendem Widerspruch wird die ePA angelegt. 

Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Nur Sie selbst bestimmen, ob Sie diese nutzen möchten. Auch können Sie bestimmen, wer Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte erhält. Der Zugriff kann auch auf einzelne Einrichtungen/Arztpraxen beschränkt werden.

Tatsache ist allerdings: Ob Sie die ePA nutzen oder nicht, darf keine negativen Auswirkungen auf Ihre Gesundheitsversorgung haben!

Wie erhalten Sie Ihre persönliche ePA?

Ihre persönliche ePA erhalten Sie über Ihre Krankenkasse. Jede Krankenkasse stellt eine entsprechende App bzw. technische Lösung zur Verfügung, über die Sie dann auch Ihre ePA verwalten können. Hierfür benötigen Sie zunächst einen Zugang und können dann alles einrichten und verwalten.

Detaillierte Informationen finden Sie bei jeder Krankenkasse.

 

Autor/in:

  • Katharina Steichele
Facebook caritas-augsburg.de Instagram caritas-augsburg.de
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