Glossar: Glossar „Stiftungen”
Testamentszustiftung
Der/die Erblasser(in) kann im Testament die Zustiftung seines/ihres gesamten Vermögens oder eines Teils davon zu einer bestehenden Stiftung anordnen.
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Herzlichen Dank!
Ihr Caritasverband
für die Diözese Augsburg e.V.
Der/die Erblasser(in) kann im Testament die Zustiftung seines/ihres gesamten Vermögens oder eines Teils davon zu einer bestehenden Stiftung anordnen.