Pflegeunterstützungsgeld
Beschäftigte, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen, zum Beispiel nach einem Schlaganfall, haben einen Anspruch auf eine bis zu zehn Tage begrenzte Lohnersatzleistung, das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld. Dazu muss ein Antrag bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen nahen Angehörigen gestellt werden. Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes entspricht in etwa 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgeltes.
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Neuerungen zum Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Handreichung)