Freizügigkeit für EU-Bürger_innen
Etwa jede/r dritte in Deutschland lebende Ausländer_in kommt aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Auf Grundlage des Freizügigkeitsrechts können sie sich frei bewegen. Als Unionsbürger_innen genießen sie eine weitgehende Gleichstellung mit Deutschen und haben ein Wahlrecht bei Kommunalwahlen und der Wahl zum EU-Parlament. Unterstützung in migrationsspezifischen Fragen erhalten sie bei der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer.
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Europäische Union: Freizügigkeit der Unionsbürger und Zugang zu Transferleistungen