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Kurz gemeldet Newsletter Nr. 17

Infos zur Pflegeversicherung und Härtefallregelung bei Zahnersatz

Werden die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung erhöht oder nicht? Wann darf ich abrechnen? Was gilbt bei einem Krankenhausaufenthalt? Und was bewirkt die Härtefallregelung bei Versorgung mit Zahnersatz? Wir informieren Sie kurz und knapp.

Änderungen bei der Pflegeversicherung

Eine Erhöhung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung gibt es 2026 nicht. Trotzdem gibt es

Das Foto zeigt die Hände von 2 Menschen. Diese sitzen an einem Tisch. Vor ihnen liegt ein Messgerät zur Messung des Blutzuckers. Pflege ist vielfältig.Seniorenbetreung_picelo_pixelio

Erleichterungen und Verbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige:

Bei einem Krankenhausaufenthalt von Pflegebedürftigen wird das Pflegegeld künftig für 8 Wochen weitergezahlt (Bisher 4 Wochen). Dasselbe gilt für die Rentenbeiträge und andere Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen.

Pflegegeldbezieher mit den Pflegegrade 4 und 5, müssen die Beratungsbesuche in der eigenen Häuslichkeit jetzt nur noch halbjährlich und nicht mehr wie bisher vierteljährlich abrufen.
Bei einem vorübergehendem Auslandsaufenthalt nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI, wird das Pflegegeld künftig bis zu acht Wochen gewährt.

Achtung: Leistungen der Verhinderungspflege dürfen jetzt nur noch für das laufende und das unmittelbar vorherige Kalenderjahr abgerechnet werden. Bislang war die Abrechnung noch für 4 Jahre rückwirkend möglich.

Quelle:

​Aktuelles: Ehrenamtliche Betreuer BW

 

Härtefallregelung bei Versorgung mit Zahnersatz

Bei der Versorgung mit Zahnersatz sieht das Gesetz für Menschen mit einem geringen Einkommen eine

Das Foto zeigt ein Modell eines Gebisses und medizinische Hilfsmittel. Gesunde Zähne sind Gold wert.Tim Reckmann - Pixelio

Härtefallregelung vor. Sie erhalten zusätzlich zum Festzuschuss von 60 Prozent, der allen gesetzlich Krankenversicherten zusteht, einen Betrag in Höhe von 40 Prozent der Regelversorgung. Die Einkommensgrenze für die Härtefallregelung liegt 2026 bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 1.582 Euro. Bezieher von SGB II, SGB XII oder Bewohner in stationären Einrichtungen (Kostenübernahme durch Sozialamt) profitieren weiterhin automatisch von der Härtefallregelung. 

Wer leicht über der Einkommensgrenze für die Härtefallregelung liegt, kann trotzdem einen erhöhten Festzuschuss erhalten. Das nennt sich "individuelle Härtefallregelung". Die Höhe wird individuell berechnet und hängt vom Einkommen und den Kosten des Zahnersatzes ab.

 

Autor/in:

  • Bernadette Kreutzer
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