Infos zur Pflegeversicherung und Härtefallregelung bei Zahnersatz
Änderungen bei der Pflegeversicherung
Eine Erhöhung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung gibt es 2026 nicht. Trotzdem gibt es
Pflege ist vielfältig.Seniorenbetreung_picelo_pixelio
Erleichterungen und Verbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige:
Bei einem Krankenhausaufenthalt von Pflegebedürftigen wird das Pflegegeld künftig für 8 Wochen weitergezahlt (Bisher 4 Wochen). Dasselbe gilt für die Rentenbeiträge und andere Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen.
Pflegegeldbezieher mit den Pflegegrade 4 und 5, müssen die Beratungsbesuche in der eigenen Häuslichkeit jetzt nur noch halbjährlich und nicht mehr wie bisher vierteljährlich abrufen.
Bei einem vorübergehendem Auslandsaufenthalt nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI, wird das Pflegegeld künftig bis zu acht Wochen gewährt.
Achtung: Leistungen der Verhinderungspflege dürfen jetzt nur noch für das laufende und das unmittelbar vorherige Kalenderjahr abgerechnet werden. Bislang war die Abrechnung noch für 4 Jahre rückwirkend möglich.
Quelle:
​Aktuelles: Ehrenamtliche Betreuer BW
Härtefallregelung bei Versorgung mit Zahnersatz
Bei der Versorgung mit Zahnersatz sieht das Gesetz für Menschen mit einem geringen Einkommen eine
Gesunde Zähne sind Gold wert.Tim Reckmann - Pixelio
Härtefallregelung vor. Sie erhalten zusätzlich zum Festzuschuss von 60 Prozent, der allen gesetzlich Krankenversicherten zusteht, einen Betrag in Höhe von 40 Prozent der Regelversorgung. Die Einkommensgrenze für die Härtefallregelung liegt 2026 bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 1.582 Euro. Bezieher von SGB II, SGB XII oder Bewohner in stationären Einrichtungen (Kostenübernahme durch Sozialamt) profitieren weiterhin automatisch von der Härtefallregelung.
Wer leicht über der Einkommensgrenze für die Härtefallregelung liegt, kann trotzdem einen erhöhten Festzuschuss erhalten. Das nennt sich "individuelle Härtefallregelung". Die Höhe wird individuell berechnet und hängt vom Einkommen und den Kosten des Zahnersatzes ab.