Augsburg, 23.11.2006 ( pca ) . Immer mehr junge Familien mit Kindern in Bayern rutschen in die Verbraucherinsolvenz ab. Die Gesamtzahl der Verbraucherinsolvenzen ist im ersten Halbjahr 2006 um 47 Prozent auf 4.680 gestiegen (1. Halbjahr 2005: 3.183). Auch im Bistum Augsburg sind die Fallzahlen bei der Caritas von 374 auf über 500 gestiegen. Der für 2006 vom Freistaat Bayern zugesagte pauschale Sockelförderbeitrag von 1,3 Mio. Euro für alle anerkannten Insolvenzberatungsstellen reicht deshalb immer weniger aus, „um die Kosten für Personal und Sachkosten zumindest einigermaßen abdecken zu können“, so Regina Hinterleuthner, Fachgebietsleitung Schuldner- und Insolvenzberatung der Caritasverbandes für die Diözese Augsburg.
„Die Steigerung der Fallzahlen bedeutet eine Kürzung der Fallpauschalen um knapp über 30 Prozent und damit eine dramatische Lohnkürzung für die allseits für ihre Professionalität bekannten Insolvenzberaterinnen und -berater. Kein Abgeordneter würde es hinnehmen, wenn seine Diäten so dramatisch gekürzt würden“, empört sich Hinterleuthner, die auch Sprecherin der Schuldnerberatungsstellen der Caritas in Bayern ist.
„Wenn der Freistaat nicht grundlegend umdenkt, müssen wir Beratungsstellen streichen“, warnt Prälat Peter C. Manz, Direktor des Diözesan-Caritasverbandes. Prälat Manz will das aber nicht und wird sich deswegen bei allen Gelegenheiten und Begegnungen dafür einsetzen, dass das Thema erneut auf den Tisch kommt. „Hier geht es nicht nur um nüchterne Zahlen, hier geht es um Menschen, um Familien, um die Verantwortung des Staates.“ Manz fordert auch einen „politischen Weitblick, der nicht nur die Förderhöhe an sich betrachtet, sondern zum volkswirtschaftlichen Vorteil eine Gesamtbetrachtung von Investition und gesellschaftspolitischen Ergebnis durchführt“.
Wenn die Wohlfahrtsverbände ihre Schuldnerberatung reduzieren müssten, hätten die Betroffenen keine andere Wahl als sich an gewerbliche Schuldnerregulierer zu wenden, erläutert Hinterleuthner. Da die gewerblichen Schuldnerregulierer auch Geld verdienen wollten, sei oftmals genug eine weitere Verschuldung die Folge. „Die Verschuldungsproblematik wird nur noch dramatischer, die Verarmung wird nur noch schlimmer, die Folgelasten für den Staat sind nur noch höher“, so Manz. Er appelliert deswegen an den Freistaat, die Förderung für die professionelle und zielorientierte Insolvenzberatung der Wohlfahrtsverbände deutlich aufzustocken. „Bei dieser Beratung werden keine Spenden vergeben, sondern zeigt Wege auf, wie der Einzelne mit eigenem Engagement aus seiner Verschuldungssituation herausfinden kann.“ Staat und Gläubiger würden nur davon profitieren, so Manz.
Bayern gehört nach Auskunft von Hinterleuthner gemeinsam mit Baden-Württemberg bei der Förderung der Insolvenzberatung zu den Schlusslichtern in Deutschland. „Andere Länder betrachten den Gesamtzusammenhang und sparen dadurch viele unnötige Folgekosten“, so Hinterleuthner.
Bayern stellte nur für den Zeitraum Januar bis August 2006 einen Bruttobetrag von 1,6 Mio. Euro zur Verfügung für alle anerkannten Insolvenzberatungsstellen im ganzen Freistaat. Nach Abzug von etwa 300.000 Euro – Beträge mit dem Titel „Haushaltssperre“ – kommen aber de facto nur 1,3 Mio. Euro netto zur Auszahlung. Um das ganze Jahr Insolvenzberatung kostendeckend anbieten zu können, müsste der Etat auf rund 2,7 Mio. Euro netto aufgestockt werden, fordert Hinterleuthner. Eine Erhöhung auf 1,9 Mio. Euro brutto, so wie sie nach Informationen der Caritas-Insolvenzberaterin in der Diskussion zu stehen scheint, „reicht nicht aus, denn das wäre immer noch eine Kürzung pro Einzelfall um 25 Prozent“.