Worum es bei den neuen Sammlungsbestimmungen geht
1. Öffnung der Caritassammlung
- Die Bestimmungen ermöglichen es, Spenden für die kirchliche Caritas-Arbeit der Pfarrgemeinden in ihrer ganzen Breite sammeln zu können.
- Mit der Erweiterung der Spendenzwecke im Rahmen der kirchlichen Caritas-Arbeit vor Ort ist die Hoffnung verknüpft, je nach Spendenzweck Sammler*innen zu finden.
- Die Erweiterung soll das Interesse der Pfarrgemeinde (Pfarrer/Kirchenverwaltung/Pfarrgemeinderat/Pastoralrat) wecken, vorzeitig darüber zu sprechen, für welchen Zweck die Spenden bei der jeweiligen Sammlungsaktion verwendet werden sollen.
- Weiteres Ziel ist, die Öffentlichkeitsarbeit nicht nur für die Sammlungsaktion selbst, sondern auch für die kirchliche Caritas-Arbeit zu verlebendigen.
- Damit verbunden ist das Ziel, das öffentliche Bewusstsein für die kirchliche Caritas-Arbeit vor Ort zu schärfen und zu stärken.
2. Die eindeutigen Regeln und Vorschriften
- Die neuen Bestimmungen bieten in ihrer Klarheit und ihrer genauen Aufgliederung einerseits eine Stärkung an Rechtssicherheit, da wichtige Zusammenhänge und Vorschriften bspw. aus dem Spendenrecht, dem Gemeinnützigkeitsrecht und dem Recht für die Kirchenstiftungen gezielt aufbereitet und juristisch geprüft wurden und
- andererseits einen sicheren Pfad für die Überlegungen, wie die Sammlungsmittel vor Ort verwendet werden können.
3. Die Chancen für die Caritasverbände in den Städten, Landkreisen und Regionen, aber auch andere Einrichtungen und Dienste in der verbandlichen Caritas
- Die neuen Sammlungsbestimmungen ermöglichen es den Pfarrgemeinden, ihre Spendenziele mit Einrichtungen und Diensten in der verbandlichen Caritas vor einer Sammlungsaktion abzustimmen bzw. letzteren die eigenen Spendenziele vorzustellen und dann mit den Pfarrgemeinden vorzeitig abzustimmen.
- Die neuen Sammlungsbestimmungen laden deshalb dazu ein, neu und zielorientierter mit den Pfarrgemeinden vorzeitig in Kontakt zu treten und für die eigene Arbeit zu werben.
Wenn Sie nun die "Textsammlung zur Verwendung der Mittel aus den Caritassammlungen / -kollekten für die Aufgaben der Caritas in der Diözese Augsburg" in die Hand nehmen, bitten wir Sie, sie nicht einfach durchzublättern. Auch wenn die Lektüre des Textes wie auch die Verwendungsübersicht sich sperrig gestaltet, so lohnt sich die genaue Durchsicht. Auch ein mehrmaliges Lesen.
Schlussbemerkung:
Es stecken viele Möglichkeiten darin! Nicht umsonst schrieben unser Herr Bischof Dr. Bertram Meier wie auch Herr Diözesan-Caritasdirektor Domkapitular Dr. Andreas Magg in ihrem gemeinsamen Vorwort zu dieser Textsammlung, "dass hiermit wichtige Voraussetzungen für einen Neuaufbruch der Caritasarbeit" geschaffen wurden. Es liege nunmehr in den Händen der Verantwortlichen in den Pfarrgemeinden wie auch in den Caritasverbänden, aus diesen Bestimmungen "ein solides Handwerkzeug für eine kreative und breit aufgestellte Caritas-Arbeit in den Pfarrgemeinden, Caritasverbänden und Einrichtungen bzw. Organisationen der Caritas in unserer Diözese" zu machen.