Ankommen in Deutschland/Augsburg
Einreise
(z.B. mit Ticket "helpukraine")
- für 90 Tage visumfrei in die EU bzw. Schengen-Gebiet, d.h. auch nach Deutschland, möglich mit biometrischem Pass als Besucher
- Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis soll unbürokratisch um weitere 90 Tage verlängert werden können
- fehlender biometrischer Reisepass von ukrainischen Staatsangehörigen
- Bundesministerium des Innern plant, Einreise zu ermöglichen
Registrierung
(und erkennungsdienstliche Behandlung) kann erfolgen bei Ankerzentrum, Landratsämtern bzw. Ausländerbehörden
- Ausweispapiere werden lediglich dokumentiert, nicht einbehalten
- Bei Ankunft am Bahnhof Passau erfolgt die Registrierung i.d.R. über die Bundespolizei
- zumindest teilweise Registrierung und Antragstellungen auch per E-Mail möglich
- E-Mail über die Registration am besten ausdrucken und als Nachweis, z.B. wegen Krankenversicherung mit sich führen
- Registrierung ist zu empfehlen, auch um krankenversichert zu sein
Adressen und Informationen zur Region
Stadt Augsburg
Stadt Augsburg
Rathausplatz 1
86150 Augsburg
https://www.augsburg.de/ukraine
Landratsämter
Landratsamt Augsburg
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
Landratsamt Aichach-Friedberg
Münchener Straße 9
86551 Aichach
Landratsamt Dillingen an der Donau
https://www.landkreis-dillingen.de/wohnraumangebote-kriegsfluechtlinge
Landratsamt Donau-Ries
https://www.freistaat.bayern/dokumente/onlineverfahren/5415276526122
Landratsamt Günzburg
Landratsamt Kaufbeuren
https://www.landkreis-ostallgaeu.de/ukraine-hilfe/meldung-von-wohnraum.html
Landratsamt Kempten
Stadt Kempten
Rathausplatz 22
87435 Kempten
https://kempten.de/ukrainehilfe-wohnen-27441.html
Landratsamt Landsberg am Lech
Von-Kühlmann-Straße 15
86899 Landsberg am Lech
https://www.landkreis-landsberg.de/aktuelles/fluechtlinge-aus-der-ukraine/
Landratsamt Lindau
Bregenzer Straße 33u. 35
88131 Lindau
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Platz-der-Deutschen-Einheit 1
86633 Neuburg an der Donau
Landratsamt Neu-Ulm
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm
https://www.landkreis-nu.de/de/Aktuelles/Neuigkeiten/Neuigkeit?view=publish&item=article&id=1207
Landratsamt Oberallgäu
Oberallgäuer Platz 2
87527 Sonthofen
https://www.oberallgaeu.org/migration-und-integration-asyl/ukraine
Landratsamt Ostallgäu
Landratsamt Starnberg
Landratsamt Memmingen
Landratsamt Unterallgäu
Bad Wörishofer Straße 33
87719 Mindelheim
https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/buergerservice/auslaender/fluechtlinge-aus-der-ukraine
Landratsamt Pfaffenhofen
Hauptplatz 22
85276 Pfaffenhofen an der Ilm
Unterbringung
Bei der Registrierung findet eine Befragung zur Unterbringung statt
- Aktuell wird nach dezentralen Unterkünften Ausschau gehalten (Regierungsbezirk Schwaben)
- Notunterkunft
- Stadt Augsburg ()
- Landkreis Augsburg ()
- Aufenthalt in Privatwohnungen bei Freunden/Bekannten/Verwandten möglich
Aufenthalt als Besucher - ohne Registrierung
- Wird Unterkunft, Essen gestellt und werden keine öffentlichen Leistungen beansprucht
- wird damit wie mit einem klassischen Besucheraufenthalt umgegangen (Aufenthaltserlaubnis für 90 Tage und Möglichkeit um weitere 90 Tage zu verlängern).
- eigene finanzielle Mittel sind dafür aufzuwenden, auch für Krankenversicherung, i.d.R. kein Leistungsanspruch auf SGB XII und AsybLG
Aufenthalt entsprechend der Massenzustrom-Richtlinie
(nach § 24 AufenthG)
- für ukrainische Staatsbürger (müssen vor 24.02.2022 in der Ukraine gelebt haben bzw. nach dem 24.02.2022 Schutz in Deutschland gesucht haben)
- Einreise visumsfrei mit biometrischen Reisepass für 90 Tage als Besucher in den Schengen-Raum, damit auch nach Deutschland, möglich
- für Personen aus Drittstaaten und deren Familienangehörige, die in der Ukraine mit Aufenthaltsrecht bzw. einem Schutzstatus (internationalen Schutzstatus) gelebt haben und nicht in ihre Heimatländer zurückkehren können (müssen vor 24.02.2022 in der Ukraine gelebt haben bzw. nach dem 24.02.2022 Schutz gesucht haben)
- Aufenthaltserlaubnis zunächst für 1 Jahr (kann dreimal verlängert werden)
- Selbständige Tätigkeit erlaubt/ für unselbständige Arbeit muss Antrag für die jeweils in Aussicht stehende Stelle bei dem für die Gegend zuständigen Ausländeramt gestellt werden (Erlaubnis dürfte aber wahrscheinlich unproblematisch sei
- Aufenthalt soll bei Freunden/Bekannten/Verwandten möglich sein
- für Personen mit längerfristigem Aufenthaltsrecht in der Ukraine bekommen entweder Schutz nach der Massenzustrom-Richtlinie oder einen entsprechenden Status. Deutschland aktuell diesbezüglich noch keine Entscheidung bekannt
- für Personen aus Drittstaaten mit vorübergehendem Aufenthalt in der Ukraine (z.B. Studenten) -> Evakuierungsflüge in deren Heimatländer
- Schutzberechtigte Personen erhalten einen Aufenthaltstitel für 1 Jahr, der verlängert und dann maximal 3 Jahre gültig ist
- oSog. Massenstrom-Richtlinie als weiteres Schutzinstrument neben dem Asylverfahren
- Kann in privater Unterkunft leben
- Registrierung dennoch nötig
- Asylantrag kann parallel dazu gestellt werden, aber momentan nicht empfehlenswert, auch weil das Verfahren solange ruht, solange der Schutzstatus zugesprochen wird
- finanzielle Situation: AsylbLG-Leistungen (Zuständigkeit liegt bei Kommunen und Sozialämtern)
- es ergeben sich Ansprüche u. a. auf Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt und sonstige Leistungen.
- Nach 18 Monaten voller Zugang zu Leistungen der Krankenkassen
- Kindergeld und andere Familienleistungen werden gewährt, solange eine Erwerbstätigkeit ausgeübt oder Arbeitslosengeld 1 bezogen wird bzw. nach 15-monatigem Aufenthalt
- Erst sind vorrangig Eigenmittel, bis auf einen kleinen Betrag, aufzubrauchen
Personen, die vor dem 24.02.2022 eingereist sind in die Union und diejenigen aus Drittstaaten, die nicht in ihre Heimat zurückkehren können
- Es kann ein temporärer Schutz zugesprochen werden. (In Deutschland derzeit noch unbekannt)
Familiennachzug
- Betrifft Ehegatten und minderjährige Kinder, sofern Lebensgemeinschaft bereits im Heimatland Bestand hatte
- auch möglich, wenn Familie durch Fluchtsituation getrennt wurde und Angehörige sich in anderem Land der Union oder einem Drittstaat aufhalten
Asylantrag
- Antragstellung möglich, aber muss gründlich überlegt und der Einzelfall geprüft werden, dazu ist eine Beratung empfehlenswert (aktuell wird eher abgeraten, weil Chancen zu gering sind, z.B., weil weiterhin inländische Fluchtmöglichkeiten existieren - die weitere politische Entwicklung sollte abgewartet werden)
- AsylantragstellerIn muss sich unverzüglich an die zuständige Aufnahmeeinrichtung begeben, auch, wenn bereits enge Familienangehörige im Bundesgebiet leben. Eine spätere Rückverteilung/Gestattung der privaten Wohnsitznahme am ersten Wohnort ist u.U. möglich.
Ukraine-Hotline Bayern
Die Hotline soll erste Anlaufstelle sein für ukrainische Flüchtlinge, Familien und Verwandte von Ukrainerinnen und Ukrainern in Bayern und anderen Engagierten, die selbst helfen und helfen möchten. Es wird hier aber keine Beratung über aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten angeboten.
Dort bekommen sie etwa Informationen über die richtigen Ansprechpartner und Institutionen in Bayern, z.B.
- wenn sie Kontakt zu Ihnen nahestehenden Menschen verloren haben und diese suchen,
- sie Informationen zur aktuellen Situation vor Ort (Ukraine oder Nachbarstaaten) benötigen,
- sie nahestehenden Personen vor Ort in der Ukraine oder den Nachbarstaaten helfen möchten oder
- sie vor Ort in Bayern Unterstützung leisten möchten (bspw. beim Erstkontakt mit Flüchtlingen, Dolmetschen, Bereitstellung von Wohnraum, etc.).
Die Ukraine-Hotline Bayern ist Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr und Samstag und Sonntag von 10 bis 14 Uhr zu erreichen:
Telefon: +49-89/54497199