Zu drastischen Einschnitten im Bereich der ambulanten
Beratungsdienste in der Sozialpsychiatrie sieht sich nun der Caritasverband für
die Diözese Augsburg nach Mittelkürzungen durch den Bezirk Schwaben und dem Ausstieg
der Krankenkassen aus der Finanzierung gezwungen. Wie Diözesancaritasdirektor,
Msgr. Dr. Peter Neher betont, wurden als erste Maßnahme bereits die
Honorarärzte der Sozialpsychiatrischen Dienste gekündigt. Als weiteren Schritt
werde der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) in Augsburg-Stadt geschlossen und
die beiden Sozialpsychiatrischen Dienste Günzburg und Neu-Ulm zusammengelegt.
„Dadurch wird leider eine große Zahl psychisch kranker Menschen in Zukunft ohne
adäquate Versorgung sein“, bedauert Dr. Neher. In den Sozialpsychiatrischen
Diensten des Caritasverbandes werden jährlich über 2.000 Klienten mit 21.000 Kontakten
beraten, für etwa ein Drittel dieser Menschen falle ab Juli 2003 die Versorgung
durch Beratungsstellen des Diözesancaritasverbandes weg.
Ursache dieser Maßnahmen ist die Entwicklung in der Finanzierung der Sozialpsychiatrischen
Dienste, die bislang zu 70 Prozent vom Bezirk Schwaben, zu 20 Prozent von den
Krankenkassen und zu zehn Prozent aus Eigenmitteln des Caritasverbandes getragen
wurden. So wirkt sich der Bezirkstagsbeschluss vom 12. Februar 2003, den bisherigen
Haushalt von 5,7 Millionen Euro für die ambulante Versorgung psychisch Kranker,
psychisch Behinderter und Suchtkranker um 700.000 Euro zu kürzen, mit einer Reduzierung
um rund 12,5 Prozent bei den ambulanten Diensten der Psychiatrie und der
Suchtkrankenhilfe im Jahr 2003 aus. „Zudem verdeutlichten Vertreter des
Bezirks, dass der Bezirk die Finanzierungslücke von knapp 20 Prozent, die durch
den Ausstieg der Krankenkassen aus der Finanzierung der SPDi`s seit 1. Januar
entstand, nicht füllen wird“, erläutert der Diözesancaritasdirektor.
Aus Sicht des Caritasverbandes seien vor allem auch die Krankenkassen
gefordert, ihren Beitrag an der Gesundung psychisch Kranker und behinderter
Menschen zu erbringen. Eine Gleichstellung psychisch Kranker mit körperlich Kranken
sei nach wie vor nicht in vollem Umfang gegeben und werde von den Verbänden der
freien Wohlfahrtsverbände schon lange gefordert. Die Entwicklung eines
bayerischen Psychiatriegesetzes würde hier mehr Orientierung und Klarheit vermitteln.
„Tatsächlich ist Bayern - neben Hessen und Baden-Württemberg - eines der
wenigen Länder ohne Psychiatriegesetz“, kritisiert Dr. Neher.
Die Entscheidung der Krankenkassen und des Bezirks Schwaben, gerade dort zu sparen,
wo die Betreuung kranker Menschen dezentral, wohnortnah und kostengünstig realisiert
werden kann, sei nicht nachvollziehbar. „Der anerkannte Leitsatz „ambulant vor
stationär“ wird mit den eingeleiteten Kürzungen ad absurdum geführt“, sagt Dr.
Neher. „Wir bedauern außerordentlich die erzwungene Schließung von Diensten,
sehen im Rahmen der subsidiären Aufgabenerfüllung aber derzeit keine
Möglichkeit zur Weiterführung“. Der Caritasverband sei nicht in der Lage, eine
Kürzung von mehr als 30 Prozent aus Eigenmittel auszugleichen, zumal auch Zuschüsse
auf Landes- und Kommunalebene für andere Aufgaben ausblieben sowie Kirchensteuereinnahmen
weiter rückläufig seien.
Pressemitteilung
Massive Einschnitte bei der ambulanten Psychiatrie in Schwaben
Erschienen am:
11.04.2003
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