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Pressemitteilung

Augsburg: „Wir können vom Wissen aller nur profitieren“

Wie kann es gelingen, dass Menschen, die nach ihrer Flucht nach Europa wieder in ihre Heimat zurückkehren wollen, in Würde nach Hause kommen können. Unterschiedliche Standards, unterschiedliche Gesetze und unterschiedliche Voraussetzungen prägen dieses Vorhaben.

Erschienen am:

22.11.2016

Herausgeber:
Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V.
Auf dem Kreuz 41
86152 Augsburg
+49 821 3156-0
+49 821 3156-215
+49 821 3156-0
+49 821 3156-215
+49 821 3156-215
info@caritas-augsburg.de
www.caritas-augsburg.de
  • Beschreibung
Beschreibung

 70 Fachleute aus 16 Ländern der Erde, die jeden Tag mit Flüchtlingsfragen, menschlichen Problemen und dem Wunsch nach Rückkehr in die Heimat konfrontiert werden, tauschen sich in Augsburg aus, um die damit verbundenen Fragen und Erfahrungen zu diskutieren und – so die Hoffnung – einheitliche Standards zu entwickeln. Es ist bereits das dritte Mal, dass der Caritasverband für die Diözese Augsburg, hier insbesondere sein Referat Migration und Auslandshilfe, als Impulsgeber diese Konferenz in Augsburg durchführen kann. Gewollt und gefördert wird diese Konferenz von der Europäischen Union.

Wolfgang Friedel, Leiter des Referates Migration und Auslandshilfe, ist es ein Anliegen, sich gerade im

Eröffnung der Transnational Exchange III - Conference Augsburg am 22. November 2016.Projektleiterin Sarah Dillmann (am Pult) begrüßte die 70 Gäste aus 16 Ländern zur Transnational Exchange III - Konferenz. Wolfgang Friedel (links von ihr) hatte in seinem Grußwort die Bedeutung des Austausches untereinander für die Ermöglichung einer "Rückkehr in Würde" betont.Bernhard Gattner

Hinblick auf die alle beschäftigende Flüchtlingsfrage sich nicht nur auf die lokale Ebene zu beschränken, sondern auch die Entwicklungen und Trends auf europäischer Ebene zu verfolgen. „Das ist sehr wichtig für uns“, so Friedel. Es ist unser erklärtes Ziel, eine Rückkehr in Würde zu ermöglichen. Er freut sich auf den Austausch, „denn wir können sicherlich vom Wissen aller nur profitieren“.

Der Fokus der Konferenz liegt auf dem Umgang mit besonders schutzbedürftigen Rückkehrern, insbesondere traumatisierte und psychisch kranke Personen. Der zweite Tag der Konferenz bietet dazu in Workshops mit ausgebildeten Psychologen die Gelegenheit, diese Thematik intensiv zu diskutieren, so Sarah Dillmann, Leiterin des Projektes Transnational Exchange III.

Wie unterschiedlich Rückkehrberatung in den Ländern organisiert ist, stellten die Teilnehmer zu Beginn der Konferenz vor. Deutschland zeige sich durch eine organisatorische Vielfalt von staatlichen Stellen wie auch Beratungsstellen der Nichtregierungsorganisationen wie z. B. der Caritas und dem Raphaelswerk. In Österreich hingegen bieten hauptsächlich nur die Caritas und der Verein für Menschenrechte Österreich Rückkehrberatung an. In Schweden hingegen sei der Staat der entscheidende Akteur. In Belgien teilt sich der Staat mit Nichtregierungsorganisationen zu gleichen Anteilen die Aufgabe. Überall aber gibt es eine Struktur, in der der Staat und Nichtregierungsorganisationen sich dieser Aufgabewidmen – wenn auch mit jeweils unterschiedlicher Gewichtung und politischer Zielsetzung. Die Vorträge machten dabei deutlich, dass die in den Ländern historisch gewachsenen Strukturen sich in der Organisation der Rückkehrberatung widerspiegeln.

Aus Deutschland sind im Vergleich zu den anderen Ländern die meisten Personen ausgereist. 2015 waren es rund 35.000. Sie kamen zumeist aus Albanien, Serbien und dem Kosovo. Bis September 2016 waren es schon 44.000, wobei neben den genannten Heimatländern der Irak eine größere Rolle spielt. In Schweden waren es im vergangenen Jahr fast 7.000. Auffällig ist hier die größere Zahl von Menschen, die zurück in die Ukraine wollten. Auch in den Niederlanden entschieden sich von 3.000 bzw. 4.000 Rückkehrern viele aus der Ukraine für eine Heimkehr. Die Vertreter aus Dänemark, der Schweiz und Österreich meldeten deutlich niedrigere Zahlen. Das ist aber der kleineren Größe ihres Landes geschuldet.

Im Hinblick auf die finanzielle Unterstützung unterscheiden sich die Länder im Kern nicht. Nur deren Höhe variiert. Die Unterstützung staffelt sich nach unterschiedlichen Kategorien. Sie ist zum Teil abhängig vom Aufenthaltsstatus im Ausreiseland, dem Herkunftsland und der Zielsetzung der Unterstützung. Zum Teil werden nur die Kosten für die Reise übernommen, also für ein Busticket für die Fahrt zum Kosovo oder für ein Flugticket. Dabei kann zusätzlich eine Ausreiseunterstützung gezahlt werden. Wenn die die ausreisende Person einen Geschäftsplan vorgelegt hat, den die Berater als positiv bewerten, kann für den Aufbau einer neuen beruflichen selbständigen Zukunft im Heimatland eine Fördergeld von bis zu 4.000 (Schweden) bzw. 5.000 Euro (Deutschland, wobei es hier bundeslandspezifische Unterschiede geben kann) bereit gestellt werden. Dieses Geld wird aber erst durch Partner vor Ort ausgezahlt. Grundsatz ist in allen Ländern auch, dass nur die Personen eine Unterstützung erhalten, die über keine eigenen finanziellen Möglichkeiten verfügen.


Info:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stammen aus folgenden Ländern:
Belgien – Dänemark – Deutschland - Estland – Frankreich –Ghana – Kosovo - Libanon – Niederlande – Norwegen – Österreich - Pakistan – Polen – Schweiz – Schweden – Ukraine.

Autor/in:

  • Bernhard Gattner

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