Im Koalitionsvertrag von Union und SPD wurde vereinbart, den Familiennachzug zu subsidiär Geschützten auf 1.000 Personen pro Monat zu beschränken. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung möchte diese Vereinbarung umsetzen und macht unter anderem Vorgaben, wer unter das Kontingent von monatlich 1.000 Personen fallen und wer davon ausgeschlossen werden soll.
Erfahrung zeigt: Familienleben ist von großer Bedeutung
Subsidiär Geschützte haben ein Recht in Deutschland zu bleiben, solange sich die Verhältnisse im Herkunftsland, die zur Flucht geführt haben, nicht dauerhaft, unumkehrbar und fundamental geändert haben. Nach Erfahrung der Caritas dauert es bis zu einer Rückkehr in Sicherheit und Würde häufig viele Jahre. Familientrennungen über lange Zeiträume sind unangemessen und inhuman. Dies gilt insbesondere für Familien, die noch unter schwierigen Bedingungen leben und vor allem für Kleinkinder, die den möglicherweise nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung nicht begreifen können und rasch als endgültigen Verlust erfahren.
Nach den Erfahrungen aus den Beratungsdiensten ist die Ermöglichung des Familienlebens für die Integration von besonderer Bedeutung. Die Sorge um die Familienangehörigen, die sich noch nicht in Sicherheit befinden, erschwert eine Integration häufig erheblich. Dementsprechend ist die Kontingentierung des Familiennachzugs auch aus integrationspolitischen Gründen fragwürdig und daher abzulehnen.
Härtefallregelungen sollten weiterhin anwendbar sein
Es ist zu befürchten, dass die Neuregelung das Nachzugsverfahren deutlich komplexer machen und weiter in die Länge ziehen wird.
Aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes sollte auch bei subsidiär Schutzberechtigten die Regelung anwendbar sein, wonach in einem Härtefall ein weiteres Familienmitglied, z.B. minderjährige Geschwister, nachziehen können.