Betretung des Betriebsgebäudes:
- Das o.g. Betriebsgebäude des Caritasverbandes für die Diözese Augsburg ist nur für Personen zugänglich, die keine typischen Krankheitssymptome von COVID-19, wie z.B. Fieber, Muskelschmerzen, Symptome der oberen Atemwege oder Atemnot aufweisen.
- Personen mit typischen Krankheitssymptomen sind aufgefordert, das Betriebsgelände zu verlassen, bzw. zu Hause zu bleiben und sich umgehend an eine Ärztin/einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden.
- Personen, die in den letzten vierzehn Tagen Kontakt mit einer nachweislich an COVID-19 erkrankten Person hatten, haben keinen Zutritt. Bitte wenden Sie sich umgehend an das örtlich zuständige Gesundheitsamt, auch wenn Sie keine Krankheitssymptome aufweisen.
- Personen mit unklaren Symptomen, werden gebeten, von einem Besuch abzusehen und zunächst einen Arzt aufzusuchen.
Verhaltensregeln für Mitarbeiter*innen, Besucher*innen oder Teilnehmer*innen:
- Mitarbeiter*innen, Besucher*innen oder Teilnehmer*innen sind möglichst vorab (z.B. bei Terminabsprache/mit Teilnahmebestätigung) und beim Betreten des Hauses über die bestehenden Hygienemaßnahmen/-regeln zu informieren. Entsprechende Informations-blätter und Aushänge sind erstellt.
- Beim Betreten des Hauses müssen die Hände desinfiziert werden. Desinfektionsspender befinden sich im Eingangsbereich und auf anderen Zugangswegen.
- Verzicht auf persönliche Berührungen, wie z.B. Hände schütteln oder Umarmungen.
- Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Meter zwischen Personen.
- Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb von Büro- und Konferenzräumen. In Konferenzräumen kann bei Einhaltung des Mindestabstandes auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden, wenn die Beteiligten ihren Sitzplatz eingenommen haben. Sobald eine Person aufsteht, um bspw. auf die Toilette zu gehen, muss sie ist die Mund-Nasen-Bedeckung wieder tragen.
- Beachtung der bekannten Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen, wie häufigeres Händewaschen, Husten und Niesetikette (siehe Empfehlungen des RKI, BZgA, BMG,
- Für Besucher*innen/Teilnehmer*innen stehen keine Wartebereiche zur Verfügung. Der Aufenthalt im Caritashaus erfolgt zur Wahrnehmung von Terminen oder zum Besuch/ Teilnahme an einer Veranstaltung. Beginn/Ende/Pausenzeiten von Veranstaltungen sollten nach Möglichkeit zeitlich gestaffelt erfolgen, um mögliche Kontakte zu minimieren.
Organisatorisches:
- Konferenzen, Arbeitskreise oder Gremien können nur unter Einhaltung der entsprechen-den Hygienebestimmungen und des gebotenen Mindestabstandes stattfinden. Die mög-liche Teilnehmerzahl richtet sich nach der Größe des jeweiligen Konferenzraumes. Die maximal zulässige Teilnehmerzahl ist für jeden Raum festgelegt und zu berücksichtigen.
- Der Aufzug kann jeweils nur von einer Person genutzt werden.
- Besucher*innen oder Teilnehmer*innen sind möglichst vorab, z.B. bei der Terminab-sprache /Teilnahmebestätigung, darauf hinzuweisen, ihre eigene Mund-Nasen-Bedeck-ung mitzubringen (im Bedarfsfall sind MNB an der Pforte vorhanden).
- Empfangsbereiche sind mit einem Spuckschutz ausgestattet, der regelmäßig gereinigt (desinfiziert) werden muss.
- In Büroräumen mit mehreren Mitarbeiter*innen ist ein entsprechender Spuckschutz installiert. Möbel können ggf. so angeordnet werden, dass sich optimierte Laufwege und Mindestabstände ergeben. Ggf. können Mindestabstände am Boden markiert werden.
- Büro- und belegte Konferenzräume sind regelmäßig und ausreichend zu belüften (min-destens 5 bis 10 Minuten pro Stunde). Nach Möglichkeit sollten die Fenster für die Dauer der Veranstaltung/ des Beratungsgesprächs ganz geöffnet bleiben.
- In kleinen Büros, in denen die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich ist, können keine Besuche stattfinden. Hier muss ggf. auf geeignete Räume ausgewichen werden.
- Ansammlungen (z.B. vor Toiletten oder in Pausen) sind zu vermeiden. Rauchen ist Besucher*innen oder Teilnehmer*innen nur außerhalb des Gebäudes im Innenhof gestattet. Auch hier sind die Mindestabstände einzuhalten.
- Besucher*innen ohne Termin müssen sich an der Pforte anmelden und ihre Kontaktdaten hinterlegen, um mögliche Infektionsketten jederzeit nachvollziehen zu können.
- Besucher*innen oder Teilnehmer*innen, die sich nicht an die vorgegebenen Regelungen halten, sind auf deren Einhaltung hinzuweisen. Notfalls kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden.
Reinigung: Reinigung
- Das Reinigungsintervall der Büros wird wieder hergestellt. Die Mitarbeiter*innen haben das Büro für die Zeit der Reinigung zu verlassen. Ist dies nicht möglich, wird das Büro nicht gereinigt.
- Toiletten, Konferenzräume und die öffentlichen Hotspots, wie Wasserautomaten und Drucker werden regelmäßig von der Hauswirtschaft gereinigt und desinfiziert.
- Desinfektionstücher zur persönlichen Verwendung in den Konferenzräumen (Tisch, Stuhllehne) oder beispielsweise zur Reinigung von Computertastatur, Maus oder Telefonhörer liegen an der Pforte aus.
- Büroräume werden nur in einem Verdachtsfall desinfiziert!
- Alltagsmaterialien (z.B. Stifte) sollen möglichst personenbezogen verwendet werden.
- Alltagsmaterialien, die von Dritten (z.B. Besucher*innen/Teilnehmer*innen) genutzt werden, müssen gereinigt/desinfiziert werden. Falls eine Reinigung/Desinfektion der Materialien nicht möglich bzw. zu aufwändig ist, wird folgende Vorgehensweise empfohlen:
- Die Materialien werden in einer Box eingesammelt und die Materialien werden für mindestens vier Tage nicht berührt / genutzt.
- Die Teilnehmer*innen werden darüber informiert, dass es sich um Arbeitsmittel handelt, die mehrere Personen nutzen. Sie müssen daher beim Umgang mit diesen Arbeitsmitteln darauf achten, sich nicht ins Gesicht zu fassen und sich anschließend die Hände waschen, bzw. desinfizieren.
- Bei Verwendung von Spülmaschinen in Teeküchen muss ein 60 °C - Programm genutzt werden. Gemeinschaftlich genutzte Geschirrtücher in Teeküchen sind zu entfernen.
Bewirtung
- Für Veranstaltungen können Kaltgetränke und Kaffee in der Küche bestellt werden, die jedoch vom Besteller selbst abgeholt und zurückgebracht werden müssen. Die verwen-deten Küchenwägen werden regelmäßig desinfiziert. Darüber hinaus kann keine Bewir-tung erfolgen.
- Die Kaffeeautomaten im EG und im II. OG stehen zur Verfügung. Aus Hygienegründen stehen keine Tassen mehr bereit. Bitte bringen Sie ggf. Ihre eigene Tasse mit und reinigen Sie diese dann selbst.
- Speisen werden derzeit nicht angeboten.
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Küchenbereich
- Der Küchenbereich ist nur für die Beschäftigten des Hauswirtschaftsteams und Lieferanten zugänglich. Die "Hoftüre" bei der Küche ist für den allgemeinen Durchgangsverkehr gesperrt. Bitte gehen Sie auch nicht mehr durch den Küchenflur in das hintere Treppen-haus. Der Wasserspender auf dem Küchenflur kann benutzt werden (Zugang über die Foyer-Seite) und auch die Getränkeautomaten können benutzt werden (Zugang über das hintere Treppenhaus).
- Die Nutzung des Konferenzraumes 8 K ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Dienstfahrzeuge
- Die Nutzung von Dienstfahrzeugen ist nach Möglichkeit auf eine Person zu beschränken. Ansonsten besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Hier ist jedoch darauf zu achten, dass das Gesicht des*der Fahrer*in erkennbar bleiben muss, ansonsten drohen eventuelle Bußgelder.
- Desinfektionstücher zur Desinfektion von Kontaktflächen (z.B. Lenkrad, Schaltknopf), sind im Fahrzeug vorhanden bzw. können bei Schlüsselabholung an der Pforte mitgenommen werden. Sie müssen nach Gebrauch umgehend entsorgt werden. Klimaanlagen dürfen nicht im Umluftbetrieb genutzt werden.