Müttergenesung und Familienerholung
Mütterkuren, Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren sind grundsätzlich stationäre Gesundheitsmaßnahmen. Sie können von der Mutter alleine oder gemeinsam mit den Kindern wahrgenommen werden. Sie sind nach § 24 (Vorsorge) oder § 41 (Rehabilitation) SGB V eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wissenschaftlich erwiesen
Die Nachhaltigkeit und Effektivität gemeinsamer Kuren von Mutter und Kind sind wissenschaftlich erwiesen. Nach einer Untersuchung des Forschungsverbundes "Prävention und Rehabilitation für Mütter und Kinder" an der Medizinischen Hochschule Hannover zeigten vor der Kur noch 62 Prozent der Mütter ausgeprägte Beschwerden, nach einem halben Jahr waren es nur noch 19 Prozent.
Zielgruppe
Grundsätzlich haben alle Frauen und Männer in Familienverantwortung Anspruch auf medizinisch notwendige Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen.
Beratung und Vermittlung
Die Kreis- und Stadtcaritasverbände sind Ihre Ansprechpartner bei der Beratung und Vermittlung.
Nachsorge
Damit die Gesundheitserfolge der Kur möglichst lange und nachhaltig wirken, bietet die Caritas viele Nachsorgeangebote.
Familienerholung
Ein gemeinsamer Urlaub von Eltern und Kindern kann die Eltern-Kind-Beziehung und den Zusammenhalt innerhalb der Familie stärken. Wird er in einer gemeinnützigen Familienferienstätte durchgeführt, gewährt der bayerische Staat unter Beachtung von Einkommensgrenzen hierfür einen Zuschuss.
Zusätzlich können Familien, die ihren Wohnsitz in der Diözese Augsburg haben, für ihre katholisch getauften Kinder einen Diözesanzuschuss beantragen. Hierfür nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.