Berufspädagogische Fortbildung für Praxisanleitungen
Durch das Pflegeberufegesetz wird die Praxisanleitung deutlich gestärkt und die Praxisanleiter*innen haben eine Schlüsselrolle am Lernort Pflegepraxis inne.
Die Praxisanleiter*innen
- begleiten,
- lehren,
- beraten,
- motivieren und
- bewerten die Auszubildenden während der praktischen Pflegeausbildung.
- Zudem koordinieren sie die Praxiseinsätze,
- sind Fachprüfer*innen beim praktischen Examen und
- kooperieren mit dem Lernort Pflegeschule
Als spitzenverbandlicher Bildungsanbieter unterstützen wir die Träger der praktischen Ausbildung bei der Umsetzung der pflegerischen Berufsausbildung. Vor diesem Hintergrund bieten wir für Praxisanleiter*innen als betriebliches Bildungspersonal vertiefende Fortbildungsthemen zur Weiterentwicklung Ihrer berufspädagogischen Kompetenzen an. Die Auszubildenden in der Pflege profitieren von Ihren Erkenntnissen, Erfahrungen und Einstellungen!
Neu eingeführt wurde durch das Pflegeberufegesetz mit Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ebenfalls eine jährliche Fortbildungspflicht im Umfang von 24 Unterrichtseinheiten (UE). Die Fortbildungen haben eine berufspädagogische Ausrichtung, d. h. die Praxisanleiter*innen werden in ihrer Rolle gestärkt und bauen ihre berufspädagogischen Kompetenzen aus.
Die erhaltenen Teilnahmebestätigungen über Umfang und Thema der besuchten Fortbildungen sind bei der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) als Fortbildungsnachweis einzureichen.
Es ist uns ein großes Anliegen, Sie auch nach Ihrem Abschluss der Weiterbildung zur Praxisanleiter*in in der generalstischenPflegeausbildung durch unsere Fortbildungsangebote zu begleiten, zu unterstützen und zu stärken. Wir haben daher auch für dieses Jahr verschiedene Vertiefungstage für Praxisanleiter*innen geplant.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da und freuen uns auf ein Wiedersehen, im Caritas-Haus Augsburg oder im digitalen Raum!