Informationen zur Rezertifizierung für Seminarabsolventen der ICW/TÜV Wundfortbildungen
Alle Absolventen seit 2008 müssen pro Jahr mindestens 8 Fortbildungspunkte nachweisen. Wie viele Fortbildungspunkte die ICW für eine Veranstaltung vergibt, legt die Anerkennungs- und Zertifizierungsstelle bei Prüfung und Zulassung der Veranstaltung fest.
Bitte achten Sie bei der Anmeldung darauf, dass die jeweiligen Kurse von der ICW zugelassen sind. Dies erkennen Sie an der Registriernummer. Anderweitig besuchte Seminare können nachträglich nicht als Rezertifizierungs-veranstaltung anerkannt werden - auch dann nicht, wenn sie wundrelevante Themen beinhaltet haben.
Die fünf Jahre zählen ab dem Prüfungstermin, der in Ihrem persönlichen Zertifikat vermerkt ist, also nicht dem Kalenderjahr! Die Laufzeit ist auf dem Zertifikat entsprechend befristetet. Die ersten Punkte müssen bereits im ersten Jahr erbracht werden.
Sie können im Zeitraum von 5 Jahren ein Jahr aussetzen und dann in einem anderen Jahr entsprechend 16 Punkte erwerben.
Detaillierte Informationen zur Regelung der Zertifizierung finden Sie auf der Homepage der ICW.
Für Nachfragen können Sie sich aber auch gerne an uns wenden!
Hier finden Sie unsere Angebote für 2023!