Vorstand
Rechte und Pflichten (in Auszügen):
Dem Vorstand obliegt die eigenverantwortliche Geschäftsführung des Diözesan-Caritasverbandes. Dazu hat er u.a.
- den Verband nach Maßgabe der von den Verbandsorganen festgelegten Grundsätze und Richtlinien in Übereinstimmung mit dieser Satzung sowie staatlichen und
- kirchlichen Rechtsvorschriften zu leiten und die Geschäfte nach der vom Caritasrat genehmigten Geschäftsordnung zu führen,
- seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit dem Caritasrat wahrzunehmen.
- Er hat dem Caritasrat über alle Angelegenheiten des Diözesan-Caritasverbandes einschließlich der mit diesem verbundenen Unternehmen zu berichten und eine umfassende Kontrolle zu ermöglichen,
- den Diözesan-Caritasverband in der Kirche und in der außerkirchlichen Öffentlichkeit zu repräsentieren,
- die Delegiertenversammlung einzuberufen und zu leiten.