Ausbildungsinhalte: Pflegefachhelfer*in (Schwerpunkt Altenpflege)
Die 2 Säulen der Ausbildung zum/zur Pflegefachhelfer*in
1. Die theoretische Ausbildung
Sie findet in den Berufsfachschule für Pflege statt. Hier ist das Lehrerteam (Pflegepädagogen) zuständig.
2. Die praktische Ausbildung
Diese ist die tragende Säule. Hier ist Ihre Praxisanleitung dafür zuständig, dass die Schülerinnen und Schüler lernen, die theoretisch gelernten Inhalte in der Praxis umzusetzen.
(Zudem gibt es einen dritten Lernort. Das Skills- und Simulationslabor. Hier werden Sie bereits in der Schule darauf vorbereitet, theoretische Inhalte praktisch an Simulationspuppen einzuüben, um in der Praxis noch mehr Sicherheit zu haben.)
Der theoretische Unterricht
Theoretische Inhalte werden stets anhand von Lernsituationen erarbeitet. Hierdurch wird ein exemplarisches Lernen möglich und gefördert. Diese Form des Unterrichts bereitet gleichzeitig aufdie Abschlussprüfungen vor, denn ihnen wird ebenso eine Lernsituation zu Grunde gelegt.
Die Fächerstruktur (mit inhaltlichen Beispielen)
- Gestaltung von Arbeits- und Beziehungsprozessen: Teamarbeit/Zusammenarbeit im interdisziplinären Team, Lernen und Lerntechniken, Kommunikationsmodelle, Grundlagen der Fachsprache, Grundlagen der Pflegedokumentation.
- Gesundheit fördern und wiederherstellen: Hygiene, Arbeitsschutz, Anatomie/Physiologie: Zelle, Gewebe, Organsystem, Blut- und Immunsystem, Erste Hilfe.
Unterstützung bei der selbstbestimmten Lebensführung: Biografiearbeit, Aktivierungs- und Förderangebote, Grundlagen des Bewegungsapparates, Sturz-, Dekubitus-, Kontraktur-, Thromboseprophylaxe, Körperpflege, Mund- und Zahnpflege, Anatomie/Physiologie der Verdauungsorgane, Ausscheidung, Ernährung.
Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen: Arzneimittellehre, Vitalwerte, Schmerzmanagement, therapeutische Ansätze bei demenziell erkrankten Menschen, Pflege und Betreuung von Seh- und Höreingeschränkten.
Die praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung umfasst insgesamt 850 Stunden.
Mindestens 80 Stunden davon erfolgen davon entweder
- in der ambulanten Pflege bei der Schwerpunktausbildung "stationäre Langzeitpflege" bzw. "stationäre Akutpflege" oder
- in der stationären Versorgung bei Schwerpunktausbildung "ambulante Akut- bzw. Langzeitpflege"